Erwägungsgrund 2 32024D2669
Gemäß Artikel 17 des Übereinkommens von Bern kann der Ständige Ausschuss des Übereinkommens von Bern (im Folgenden „Ständiger Ausschuss“) Änderungen der Anhänge dieses Übereinkommens annehmen.
Gemäß Artikel 17 des Übereinkommens von Bern kann der Ständige Ausschuss des Übereinkommens von Bern (im Folgenden „Ständiger Ausschuss“) Änderungen der Anhänge dieses Übereinkommens annehmen.