Art. 2 32024D2669Der im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Streichung des Wolfs (Canis lupus) aus Anhang…
Erwägungsgrund 12 32024D2669Deshalb sollte die Union im Hinblick auf die Vorbereitung für die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses, die im Jahr 2024 stattfinden soll, einen Vorschlag zur…
Erwägungsgrund 1 32025L1237RICHTLINIE (EU) 2025/1237 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus)
Aus den im Beschluss (EU) 2024/2669 des Rates dargelegten Gründen hat die Union dem Ständigen Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen…
Erwägungsgrund 14 32024D2669Die Union sollte die vorgeschlagene Änderung unterstützen, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II des Übereinkommens von Bern zu streichen und ihn stattdessen in…
Art. 1 Buchst. a 32022D2489BESCHLUSS (EU) 2022/2489 DES RATES vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Ablehnung des Vorschlags, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des…