Art. 1 Abs. 2 32023D2446BESCHLUSS (EU) 2023/2446 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Volksrepublik Bangladesch über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2756BESCHLUSS (EU) 2023/2756 DES RATES vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32021D1345Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2848BESCHLUSS (EU) 2023/2848 DES RATES vom 9. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung der Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Libanesischen Republik bzw. dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen ihrer Beteiligung in Bezug auf „Horizont Europa“ an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2702BESCHLUSS (EU) 2023/2702 DES RATES vom 23. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Sicherheitsverfahren für den Start von Galileo-Satelliten vom Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten aus
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.