Art. 4 32009D0290Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 2 32022D0769BESCHLUSS (EU) 2022/769 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2290) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32022D2494BESCHLUSS (EU) 2022/2494 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2022 über die Genehmigung des Antrags Litauens, seine Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum zu überarbeiten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8985) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32026D2114BESCHLUSS (EU) 2026/2114 DER KOMMISSION vom 7. April 2026 über die staatliche Beihilfe SA.44678 (2022/C) (ex 2018/N) — Änderung der Beihilfe für das LNG-Terminal in Litauen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2114) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 4 32008D0263ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juni 2007 über die Staatliche Beihilfe C 50/2006 (ex NN 68/2006, CP 102/2006), die Österreich zugunsten der BAWAG-PSK gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3038) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/263/EG)
Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.