Art. 4 32022D2562BESCHLUSS (EU) 2022/2562 DES RATES vom 24. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens über eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32022D2585BESCHLUSS (EU) 2022/2585 DES RATES vom 8. November 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32022D2391BESCHLUSS (EU) 2022/2391 DES RATES vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates im Hinblick auf die Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32022D2066BESCHLUSS (EU) 2022/2066 DES RATES vom 21. Februar 2022 über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32022D1663BESCHLUSS (EU) 2022/1663 DES RATES vom 26. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigefügten Verordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32022D0392BESCHLUSS (EU) 2022/392 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.