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“+” zustimmende Haltung “–“ ablehnende Haltung “0” Standpunkt noch nicht festgelegt mangels ausreichender Informationen zur Festlegung eines Standpunkts “(+)” Zustimmung, sofern weitere Informationen vorgelegt werden und/oder der Vorschlag geändert wird “(-)” Ablehnung wird erneut überprüft, sofern weitere Informationen vorgelegt werden und/oder der Vorschlag erheblich geändert wird 1. ARBEITSUNTERLAGEN Nr. Tagesordnungspunkt Antragsteller Bemerkungen Standpunkt Eröffnungszeremonie Kein Dokument Begrüßungsreden Kein Dokument Verwaltungsrechtliche und finanzielle Fragen 1. Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Tagung und der Vorsitzenden der Ausschüsse I und II Kein Dokument Kandidaten wurden bereits vereinbart. 2. Annahme der Tagesordnung CoP19 Doc. 2 Sek. vereinbart + 3. Annahme des Arbeitsprogramms CoP19 Doc. 3 Sek. vereinbart + 4. Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsparteien 4,1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 4.1 SC Zustimmung zu den empfohlenen Änderungen der Regel 7. Zustimmung zu den empfohlenen Änderungen von Regel 25.5 und Regel 25.6. Betonen, dass jegliche Änderung an der Abstimmungsreihenfolge eine Ausnahme bleiben und von der/vom Vorsitzenden auf der Tagung ordnungsgemäß begründet werden muss. + 4,2 Vorgeschlagene Änderung der Regel 26 CoP19 Doc. 4.2 Botsuana und Simbabwe Ablehnung des Vorschlags, da er im Widerspruch zu Artikel XV des Übereinkommens steht. Der Grundsatz, dass jede Vertragspartei eine Stimme haben sollte, ist essenziell und nicht verhandelbar. Die betreffende Änderung würde äußerst schwierige Verhandlungen vor jeder Abstimmung mit sich bringen und zu praktischen Problemen führen, da die Bevölkerungszahlen möglichst kurz vor den Sitzungen der CoP ermittelt werden müssten, um der jeweiligen Situation gerecht zu werden. – 5. Vollmachtprüfungsausschuss 5,1 Einsetzung des Vollmachtprüfungsausschusses Kein Dokument 5,2 Bericht des Vollmachtprüfungsausschusses Kein Dokument 6. Zulassung von Beobachtern CoP19 Doc. 6 7. Verwaltung, Finanzen und Haushalt des Sekretariats und der Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien 7,1 Verwaltung des Sekretariats CoP18 Doc. 7.1 Sek. 7,2 Bericht des Exekutivdirektors des UNEP zu verwaltungsrechtlichen und sonstigen Fragen CoP19 Doc. 7.2 UNEP 7,3 Finanzberichte für den Zeitraum 2020-2022 CoP18 Doc. 7.3 Sek. 7,4 Haushalt und Arbeitsprogramm 2023-2025 CoP19 Doc. 7.4 Sek. 7,5 Zugang zu Finanzmitteln CoP19 Doc. 7.5 SC Kein Standpunkt 7,6 Projekt zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme von Delegierten CoP19 Doc. 7.6 Sek. Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, das Programm nicht auf die Sitzungen des Ständigen Ausschusses sowie des Tier- und des Pflanzenausschusses auszuweiten, da der mit einem derart erweiterten Programm verbundene Verwaltungsaufwand für das Sekretariat eine unverhältnismäßige Belastung wäre. Dennoch Zustimmung zu der vorgeschlagenen begrenzten Ausweitung des Programms auf in Frage kommende Vertragsparteien, die den Verfahren nach Artikel XIII unterliegen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 17.3 und dem Beschlussentwurf. + 8. Sprachenstrategie für das Übereinkommen CoP19 Doc. 8 Sek. Die EU kann Option 2 zustimmen und ist offen dafür, bestimmte Elemente der Option 3 zu erörtern, sofern die Finanzierung aus freiwilligen Beiträgen erfolgt. Es müssen wichtige Fragen in Bezug auf die Mittelausstattung und Verzögerungen geprüft werden; dies betrifft auch die in Nummer 12 Buchstabe a des Dokuments 8) beschriebenen möglichen Auswirkungen auf die Durchführung und Durchsetzung von CITES. An allen während der CoP tagenden Arbeitsgruppen müssen Vertreter aller Regionen teilnehmen, d. h. nicht nur Vertreter von Vertragsparteien mit der Amtssprache Arabisch, Chinesisch und Russisch, da jeder Beschluss Auswirkungen auf das Budget haben wird, die alle Vertragsparteien betreffen. (-) Strategische Fragen 9. Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse 9.1 Ständiger Ausschuss 9.1.1 Bericht des Vorsitzes CoP19 Doc. 9.1.1 SC Kenntnisnahme des Dokuments und Zustimmung zu Beschlussentwürfen, auch zu Vorschlägen des Sekretariats. + 9.1.2 Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder Kein Dokument 9.2 Tierausschuss 9.2.1 Bericht der/des Vorsitzenden CoP19 Doc. 9.2.1 AC Kenntnisnahme des Dokuments und Zustimmung zu Beschlussentwürfen. + 9.2.2 Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder Kein Dokument 9.3 Pflanzenausschuss 9.3.1 Bericht des Vorsitzes CoP19 Doc. 9.3.1 PC Kenntnisnahme des Dokuments. 9.3.2 Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder Kein Dokument 10. CITES-Strategieplanung CoP19 Doc. 10 SC Zustimmung zu den Beschlüssen. Weitere Änderungen der Indikatoren sind je nach den Entwicklungen beim globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 möglich. (+) 11. In Anhang I gelistete Arten CoP19 Doc. 11 AC, PC Zustimmung zum Vorschlag mit einigen Änderungen an Beschlussentwürfen, die die EU vorschlagen wird, aber offen für die Erörterung der vom Sekretariats vorgeschlagenen Anpassungen des vorgeschlagenen Verfahrens, wenn von anderen Vertragsparteien als Vorschlag eingebracht. + 12. Bericht über den weltweiten Artenhandel CoP19 Doc. 12 Südafrika Generelle Zustimmung zum Bericht und der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe. Der Vorschlag weist jedoch nach wie vor Unklarheiten auf. Die Union kann den Vorschlag daher – vorbehaltlich der Verfügbarkeit externer Ressourcen – nur unterstützen, wenn im Rahmen einer Reihe von Beschlüssen ein Verfahren aufgenommen wird, um den Bericht im Hinblick auf eine Entscheidung auf der CoP20 zu präzisieren, oder wenn der Vorschlag während der CoP19 wesentlich verbessert wird, sodass in Bezug auf den Inhalt des Berichts mehr Klarheit besteht. (+) 13. Einbindung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften CoP19 Doc. 13 SC Zustimmung zur Empfehlung, die überarbeiteten Beschlüsse in Anhang 1 des Dokuments anzunehmen und im Hinblick auf die Teilnahme indigener Völker und lokaler Gemeinschaften an CITES die Unterbreitung von konkreten Vorschlägen anzuregen. + 14. Existenzgrundlagen CoP19 Doc. 14 SC Zustimmung zur Annahme der überarbeiteten Beschlüsse und zur Streichung der Beschlüsse 18.37 und 18.36. + 15. Partizipationsmechanismen für ländliche Gemeinschaften im Rahmen von CITES CoP19 Doc. 15 Eswatini, Namibia und Simbabwe Ablehnung der Vorschläge als eigenständiges Dokument. Es handelt sich zwar um ein wichtiges Thema, für das jedoch bereits zwei getrennte Verfahren mit Schwerpunkt auf indigene Völker und lokale Gemeinschaften im Rahmen von CITES vorhanden sind (siehe Tagesordnungspunkte 13 und 14). Für mehr Effizienz und Konsistenz bei der Einbindung indigener Völker und lokaler sowie ländlicher Gemeinschaften sollten die Antragsteller ihren Vorschlag auf die Verfahren unter den Tagesordnungspunkten 13 und 14 abstimmen und sie in der entsprechenden Arbeitsgruppe bzw. in beiden Arbeitsgruppen zur Prüfung einreichen. (-) 16. Kapazitätsaufbau CoP19 Doc. 16 SC Zustimmung zum Resolutionsentwurf und zu den Vorschlägen zur Fortsetzung der Arbeit an einem integrierten Rahmen für den Kapazitätsaufbau. Insbesondere zur Klärung des Geltungsbereichs von Nummer 2 Buchstabe b des Resolutionsentwurfs könnten geringfügige Klarstellungen erforderlich sein. Zustimmung zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen. + 17. Zusammenarbeit mit Organisationen und multilateralen Umweltübereinkommen 17.1 Zusammenarbeit mit anderen biodiversitätsbezogenen Übereinkommen CoP19 Doc. 17.1 SC Zustimmung, da Synergien zwischen den multilateralen Umweltübereinkommen über die biologische Vielfalt weiter verstärkt werden sollten und der Ständige Ausschuss diese Themen weiterhin prüfen sollte. Zustimmung zu den überarbeiteten und neuen Beschlussentwürfen in den Anhängen des Dokuments und zur Unterstützung der Arbeit an einer Partnerschaftsstrategie. + 17.2 Zusammenarbeit bei der globalen Pflanzenschutzstrategie CoP19 Doc. 17.2 PC Zustimmung zu neuen Beschlussentwürfen, auch zu dem Vorschlag des Sekretariats, den SC in den Prozess einzubinden. + 17.3 Zusammenarbeit mit dem Weltbiodiversitätsrat Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen CoP19 Doc. 17.3 SC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen aus Anhang I des Dokuments. + 17.4 Gemeinsame Initiative zum Schutz von afrikanischen Großraubtieren von CITES und CMS CoP19 Doc. 17.4 Sek. Zustimmung zum Beschlussentwurf, einschlägige Informationen an den Tierausschuss zu übermitteln und das Sekretariat entsprechend den Vorschlägen des Tierausschusses und verschiedener Beobachterorganisationen zur Initiative zum Schutz von afrikanischen Großraubtieren zu beraten. + 17.5 Internationales Konsortium zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität CoP19 Doc. 17.5 Sek. Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe und zur Streichung von Beschluss 18.3. + 18. Weltartenschutztag der Vereinten Nationen CoP19 Doc. 18 Sek. Zustimmung zur Streichung des Beschlusses 18.38 über den Weltartenschutztag, da bereits umgesetzt. + 19. CITES und Wälder CoP19 Doc. 19 Sek. Zustimmung zum Vorschlag; Änderungen vorschlagen, um Synergien zu verbessern und Überschneidungen mit anderen internationalen forstpolitischen Prozessen und Instrumenten zu vermeiden. Vorschlagen, dass der Pflanzenausschuss zum Inhalt der Studie konsultiert werden könnte (möglicherweise durch den Vorsitz, um das Verfahren einfacher zu gestalten). (+) 20. Programm für Baumarten CoP19 Doc. 20 Sek. Zustimmung zu den Beschlussentwürfen. Die EU vertritt die Ansicht, dass das Programm die erwarteten Ergebnisse zeitigen wird, und fordert alle Vertragsparteien auf, bei den Ergebnissen des Programms anzusetzen und weiter zur Durchführung des CITES in Bezug auf gelistete Baumarten beizutragen. + 21. Überprüfung des ETIS-Programms CoP19 Doc. 21 SC Zustimmung zu den meisten Empfehlungen, einschließlich der vom Sekretariat vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen, nicht jedoch zur Änderung der Frist für die Einreichung von Daten für ETIS, weil der Prozess durch den zeitlichen Abstand zwischen den für die Analyse genutzen Daten und der Berichterstattung an die CoP geschwächt würde. Ablehnung der Hinzufügung zu Anhang 1 Abschnitt 4 Absatz 2, aber Zustimmung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen ICCWC und ETIS sowie zur Weitergabe von Daten aus den jährlichen Berichten über illegalen Handel an ETIS. Zustimmung zu dem Vorschlag des Sekretariats, einen an das Sekretariat und den Ständigen Ausschuss gerichteten Beschlussentwurf anzunehmen, wonach diese eindeutige Kriterien für die Einstufung von Vertragsparteien zu erarbeiten haben. (+) 22. MIKE- und ETIS-Programm CoP19 Doc. 22 SC Zustimmung zu dem Vorschlag sowie zu dem vom Sekretariat vorgeschlagenen neuen Wortlaut für Beschluss 19.BB Buchstabe a, es sollte jedoch herausgestellt werden, dass die langfristige finanzielle Tragfähigkeit von MIKE und ETIS stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollte. Die EU ist offen für den Vorschlag des Sekretariats, Beschluss 19.AA in den Beschluss über die Finanzierung und das Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung aufzunehmen. + 23. Rolle von CITES bei der Verringerung des Risikos des künftigen Auftretens von Zoonosen im Zusammenhang mit dem internationalen Artenhandel CoP19 Doc. 23 23.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 23.1 SC Arbeit der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe begrüßen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen und den Änderungen der Resolution Conf. 10.21 (Rev. CoP16) über die Beförderung lebender Exemplare. + 23.2 „Eine Gesundheit“ und CITES: Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch Handel mit wild lebenden Arten CoP19 Doc. 23.2 Côte d'Ivoire, Gabun, Gambia, Liberia, Niger, Nigeria und Senegal Ablehnung der Elemente, die über CITES hinausgehen. Zustimmung zu einigen im Resolutionsentwurf enthaltenen Elementen, wie der Verwendung internationaler Definitionen, der Zusammenarbeit mit Tiergesundheits- und Gesundheitsbehörden, und Vorschlag ihrer Aufnahme in Doc. 23.1, nicht im Rahmen des Prozesses bezüglich der Resolution, sondern in Form von Beschlüssen der CoP 19. (-) 24. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Durchführung des Übereinkommens CoP19 Doc. 24 Sek. Zustimmung zu den Empfehlungen des Sekretariats, sicherzustellen, dass CITES-Tagungen und Arbeiten zwischen den Tagungen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen stattfinden können. + 25. Aktionsplan für Gleichstellungsfragen CoP19 Doc. 25 Panama Zustimmung zur wirksamen Erforschung und Behandlung von Gleichstellungsfragen. Zustimmung zur vorgeschlagenen Resolution, an der jedoch weitere Änderungen vorgenommen werden müssen. Unterbreitung des Vorschlags, dass die CoP einen zwischen den Sitzungen stattfindenden Prozess einleitet, um die Notwendigkeit und den Inhalt von Leitlinien zur Umsetzung der Resolution zu prüfen und dem SC/der CoP 20 Empfehlungen vorzulegen. (+) Fragen der Auslegung und Durchführung Bestehende Resolutionen und Beschlüsse 26. Überprüfung von Resolutionen CoP19 Doc. 26 Sek. Zustimmung zu den Änderungen der Resolutionen und zur Streichung des Beschlusses 14.81, wenn die entsprechende Änderung der Resolution Conf. 14.8 (Rev. CoP17) angenommen wird. Sollte auf die in Dokument 32 vorgeschlagene Änderung abgestimmt werden. + 27. Überprüfung der Beschlüsse CoP19 Doc. 27 Zustimmung zu den Vorschlägen des Sekretariats. 18.55 sollte möglichst nicht gestrichen werden, da die Umsetzung noch bevorsteht. Prüfen, ob 18.193 zum Zeitpunkt der CoP umgesetzt ist. + Allgemeine Einhaltung und Durchsetzung 28. Nationale Gesetze zur Durchführung des Übereinkommens CoP19 Doc. 28 Sek. Zustimmung zur Annahme der in Anhang 1 des Dokuments CoP19 Doc. 28 enthaltenen Beschlussentwürfe und Unterbreitung des Vorschlags, in Beschluss 19.EE Buchstabe h die mögliche Berichterstattung an die regelmäßigen Sitzungen des Ständigen Ausschusses aufzunehmen. Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 18.62 bis 18.67 und zum vorläufigen Budget gemäß den Projektionen in Anhang 2. + 29. Fragen der Einhaltung des CITES-Übereinkommens 29.1 Durchführung von Artikel XIII und Resolution Conf. 14.3 (Rev. CoP18) über CITES-Einhaltungsverfahren CoP19 Doc. 29.1 Sek. Kenntnisnahme der Informationen in dem Dokument über die Umsetzung von Artikel XIII und Resolution Conf. 14.3. (Rev. CoP18). Beteiligung an den Beratungen über die Empfehlung in Nummer 42 Buchstabe b mit der Position, dass dem beschleunigten Verfahren, wenn erforderlich, zugestimmt wird, und über die Empfehlung in Nummer 42 Buchstabe c mit Blick auf mögliche Verbesserungen an der Handhabung von Fragen der Einhaltung durch den SC, wobei anderen Möglichkeiten zur Kürzung der Tagesordnung des SC Rechnung getragen wird. 0 29,2 Totoaba (Totoaba macdonaldi) CoP19 Doc. 29.2 29.2.1 Bericht des Sekretariats CoP19 Doc. 29.2.1 Sek. Zustimmung zu den überarbeiteten und neuen Beschlussentwürfen (18.292 bis 18.295 sowie 19.CC und 19.DD) in den Anhang 3 des Dokuments CoP19 Doc. 29.2.1. Nachdrückliche Aufforderung Mexikos, wirksame Maßnahmen zum Schutz von Vaquitas zu treffen. Da die Dokumente 29.2.1 und 29.2.2 sehr ähnlich sind, sollten sie zu einem Dokument zusammengefasst werden, wobei der Bericht des Sekretariats eventuell als Ausgangspunkt dienen könnte. + 29.2.2 Verlängerte und aktualisierte Beschlüsse für die CoP 19 CoP19 Doc. 29.2.2 Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zum Inhalt des Dokuments, das jedoch Überschneidungen mit dem Dokument 29.2.1 des Sekretariats aufweist. Die beiden Dokumente sollten zu einem Dokument zusammengefasst werden. (+) 29.3 Ebenholzgewächse (Diospyros spp.) und Palisander (Dalbergia spp.) CoP19 Doc. 29.3 Sek. in Absprache mit dem Vorsitz des SC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen; insbesondere zum Beschlussentwurf, laut dem Madagaskar alle Lagerbestände sichern muss und die Vertragsparteien keine (erneuten) Ausfuhren Madagaskars von Exemplaren der Arten Diospyros spp. (#5) oder Dalbergia spp. (#15) zu kommerziellen Zwecken annehmen dürfen, bis Madagaskar für diese Arten zur Zufriedenheit des Sekretariats auf nationaler Ebene einen Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erbracht und eine Nichtabträglichkeitsprüfung durchgeführt hat. + 30. Unterstützungsprogramm zur Einhaltung des Übereinkommens CoP19 Doc. 30 SC Zustimmung zu den Beschlüssen zur Durchführung des Unterstützungsprogramms zur Einhaltung des Übereinkommens. + 31. Landesweite Überprüfungen des signifikanten Handels CoP19 Doc. 31 SC, Einarbeitung der von den Vorsitzenden des AC und des PC vorgeschlagenen Beschlussentwürfe Zustimmung, da bewertet werden muss, ob die im Rahmen der landesweiten Überprüfung des signifikanten Handels Madagaskars festgestellten Probleme ausreichend angegangen werden. + 32. Überprüfung der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) „Einhaltung und Durchsetzung“ CoP19 Doc. 32 SC Zustimmung zur Annahme der vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) vorbehaltlich geringfügiger redaktioneller Änderungen. + 33. Durchsetzungsfragen CoP19 Doc. 33 Sek. Zustimmung zu den Empfehlungen, betonen, dass es wichtig ist, die aktive Durchsetzung des Übereinkommens, die allem voran von den ausreichenden Kapazitäten der Durchsetzungsbehörden und der Spezialisierung ihrer Einheiten abhängt, auf nationaler und internationaler Ebene weiter zu fördern. Außerdem sollte herausgestellt werden, wie wichtig es ist, sich mit den Finanzströmen zu befassen, die sich aus dem illegalen Handel mit wild lebenden Arten speisen. + 34. Jährliche Berichte über illegalen Handel CoP19 Doc. 34 Sek. Zustimmung zur Änderung der Resolution Conf. 11.17 (Rev. CoP18) Streichung der Beschlüsse 18.75 und 18.76 über jährliche Berichte über illegalen Handel. Allgemeine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen 19.AA und 19.BB mit einigen Klarstellungen und Änderungen. + 35. Taskforce zu illegalem Handel mit Exemplaren CITES-gelisteter Baumarten CoP19 Doc. 35 SC Zustimmung zu den Empfehlungen: a) Kenntnisnahme des Dokuments, einschließlich der vorgeschlagenen Änderung des Beschlussentwurfs 19.CC über die Identifizierung von Nutzholz und anderen Holzerzeugnissen wie vom Pflanzenausschuss im Dokument CoP19 Doc. 44.2 dargelegt; b) Streichung der Beschlüsse 18.79 und 18.80 über die Durchsetzung. + 36. Unterstützung der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität in West- und Zentralafrika 36.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 36.1 SC Die Dokumente 36.1 und 36.2 sollten zu einem Dokument zusammengefasst werden. Allgemeine Zustimmung dazu, dass die Bekämpfung der Artenschutzkriminalität unterstützt werden muss. Um jedoch Überschneidungen mit laufenden Tätigkeiten zu vermeiden und da es sich bei der Einrichtung eines Fonds offenbar um einen langwierigen Prozess handelt, für den beträchtliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigt würden, Zustimmung zu den vom Sekretariat in Dokument 36.1 abgegebenen Empfehlungen. Ermutigung der übrigen Vertragsparteien, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, zwischenstaatlichen Organisationen und Interessenträger, die Teilregionen dabei zu unterstützen. (+) 36.2 Unterstützung der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität und der Durchsetzung von CITES in West- und Zentralafrika CoP19 Doc. 36.2 Côte d'Ivoire, Gambia, Liberia, Niger, Nigeria und Senegal Vorschlag der Zusammenfassung der Dokumente 36.1 und 36.2., Anmerkungen sind in 36.1 enthalten. (-) 37. Artenschutzkriminalität im Internet CoP19 Doc. 37 Sek. Zustimmung zu den Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) und den Beschlussentwürfen. Vorschlagen, dass parallel zu den bewährten Verfahren auch bestehende „nationale Rechtsvorschriften“ der Vertragsparteien ermittelt werden sollten (Hinzufügung zu Beschlussentwurf 19.AA). Sollte auf die in Dokument 32 vorgeschlagene Änderung abgestimmt werden. + 38. Nachfrageverringerung zur Bekämpfung des illegalen Handels CoP19 Doc. 38 SC Zustimmung zur Annahme der Leitlinien auf der CoP19. Zustimmung auch zur Annahme der Beschlussentwürfe und Änderungen der Resolution Conf. 17.4, um die Verfügbarkeit der Leitlinien für die Vertragsparteien in allen CITES-Sprachen zu verbessern, und Ermutigung der Vertragsparteien, diese zu nutzen. + 39. Inländische Märkte für häufig illegal gehandelte Exemplare CoP19 Doc. 39 SC Zustimmung zu den Empfehlungen. Sollte auf die in Dokument 32 vorgeschlagene Änderung abgestimmt werden. + Regulierung des Handels 40. Leitlinien für Nachweise des rechtmäßigen Erwerbs CoP19 Doc. 40 SC Bestimmte Elemente der Kurzanleitung für Nachweise des rechtmäßigen Erwerbs (Rapid Guide for making Legal Acquisition Findings) und in Beschluss 19.BB Buchstabe a bedürfen der Präzisierung. Weiterentwicklung des Standpunkts der EU, sobald die vom Sekretariat aktualisierte Fassung des Dokuments mit den Ergebnissen des Workshops zum Thema rechtmäßiger Erwerb (August 2022) verfügbar ist. (+) 41. Elektronische Systeme und Informationstechnologien, Authentifizierung und Kontrolle von Genehmigungen CoP19 Doc. 41 SC Zustimmung zu den Schlussfolgerungen der Studie über die Authentifizierung und Kontrolle von Genehmigungen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf.12.3 (Rev. CoP18) über Genehmigungen und Bescheinigungen in der Fassung des CITES-Sekretariats sowie Vorschlag, Systeme mit Hub-Architektur stärker zu berücksichtigen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP18) „Einhaltung und Durchsetzung“, insbesondere um den Zollbehörden den Zugang zu den Daten in Genehmigungsdatenbanken der Vollzugsbehörden zu ermöglichen. Zustimmung zu den Beschlussentwürfen zu Risikobewertung und -analyse und zu den Beschlussentwürfen zu elektronischen Systemen und Informationstechnologien. + 42. Zweckcodes auf CITES-Genehmigungen und Bescheinigungen CoP19 Doc. 42 SC Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der einschlägigen Resolutionen und zur Annahme der vorgeschlagenen Beschlussentwürfe für die Wiedereinrichtung einer gemeinsamen zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe, um die Verwendung von Zweckcodes für Transaktionen durch die Vertragsparteien eingehender zu prüfen und unter anderem die Beratungen über die Zweckcodes P und T fortzusetzen. + 43. Nichtabträglichkeitsprüfungen 43.1 Bericht des Tier- und des Pflanzenausschusses CoP19 Doc. 43.1 AC, PC Zustimmung zu den in AC31 und PC25 vereinbarten Beschlussentwürfen. + 43.2 Durchführung von Nichtabträglichkeitsprüfungen für Exemplare von in Anhang II gelisteten Arten, die einer nicht der Gerichtshoheit eines Staates unterstehenden Meeresumwelt entnommen wurden CoP19 Doc. 43.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, da sie im Hinblick auf die Verbesserung der Erhaltung der im CITES-Übereinkommen gelisteten und bedrohten Haie und Rochen im Einklang mit der laufenden Initiative zur Stärkung der Synergien zwischen CITES und dem Fischereisektor stehen. + 44. Identifizierungsmaterialien 44.1 Überprüfung der Resolution Conf. 11.19 (Rev. CoP16) CoP19 Doc. 44.1 SC Zustimmung zu den Empfehlungen. + 44.2 Identifizierung von Nutzholz und anderen Holzerzeugnissen CoP19 Doc. 44.2 PC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, da über die Jahre zahlreiche Informationen gesammelt wurden und ihre Zusammenstellung nützlich wäre. + 45. Kennzeichnungssystem für den Handel mit Kaviar CoP19 Doc. 45 SC Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen und zur Streichung des Beschlusses 18.146. Einsetzung einer zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses, die ihre Arbeit aufnehmen kann, sobald die Analyse und die Empfehlungen des Sekretariats verfügbar sind. + 46. Handel mit Steinkorallen CoP19 Doc. 46 Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt. + 47. Mittels Biotechnologie hergestellte Exemplare CoP19 Doc. 47 SC, Sek. Zustimmung zu den Empfehlungen; die Fachtagung dürfte eine Grundlage für mehr Klarheit bei den Definitionen und Erhaltungsfragen bieten, auf die die Arbeitsgruppe später zurückgreifen könnte. Die Tagung sollte der Arbeitsgruppe als Grundlage dienen und muss demzufolge im Vorfeld stattfinden. + 48. Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“ CoP19 Doc. 48 SC Zustimmung zur Annahme beider unverbindlicher Leitfäden. Zustimmung zu dem Beschlussentwurf in Anhang 3, einschließlich der Änderungen des CITES-Sekretariats. + 49. Einbringung aus dem Meer CoP19 Doc. 49 SC Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen. Bekundung der tiefen Besorgnis der EU+MS über die mangelhafte Durchführung der CITES-Bestimmungen über das Einbringen aus dem Meer (IFS) und anderer Formen des Handels mit CITES-gelisteten Arten aus Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt. Herausstellung durch EU+MS, dass eine erfolgreiche Umsetzung der CITES-Bestimmungen über Meeresarten nur möglich ist, wenn CITES und Fischereibehörden wirksam zusammenarbeiten. + 50. Verwendung beschlagnahmter Exemplare CoP19 Doc. 50 SC Zustimmung zu den vorgeschlagenen CoP19-Beschlussentwürfen wie von SC74 empfohlen sowie zur Streichung der Beschlüsse 18.159 bis 18.164. + 51. Quoten für Trophäen der Jagd auf Leoparden (Panthera pardus) CoP19 Doc. 51 SC Zustimmung zur Änderung von Absatz 1 Buchstabe a der Resolution Conf. 10.14 (Rev. CoP16). Vorschlag einer Änderung der vom Sekretariat vorgeschlagenen Beschlüsse, um sicherzustellen, dass die Ausfuhrquoten (einschließlich der Jagdquoten) regelmäßig überprüft werden. (+) 52. Beförderung lebender Exemplare: bessere Umsetzung der Beförderungsvorschriften CoP19 Doc. 52 Côte d’Ivoire, Kanada, Kenia, Mexiko, Nigeria, Senegal und Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlüssen und zu den Änderungen der Resolutionen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu den IATA-Vorschriften. Klarstellung des Zwecks der ersten (geringfügigen) Änderung der Res. Conf 10.21 (Hinzufügung von „unabhängig von der Beförderungsart“) und Prüfung möglicher Auswirkungen auf die Leitlinien für nicht per Luftverkehr erfolgende Transporte. Offen für die Erörterung von Vorschlägen von Vertragsparteien oder einschlägigen Interessenträgern unter dem Gesichtspunkt der besseren Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen ohne Abstriche bei den mit dem Vorschlag verbundenen Ambitionen. + Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel 53. Überprüfung der CITES-Bestimmungen über den Handel mit Exemplaren von nicht wild lebenden Tieren und Pflanzen CoP19 Doc. 53 SC Zustimmung zur Fortsetzung der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe, da die Fragen komplex sind und nicht genügend Zeit war, alle Punkte des Mandats zu erörtern. Am Wortlaut insbesondere von Anhang I müssen wesentliche Verbesserungen vorgenommen werden, damit der Text klarer und prägnanter wird, aber auch um auf die vom CITES-Sekretariat geäußerten Bedenken einzugehen. Dem Standpunkt des Sekretariats entsprechende Unterstützung einer Verschiebung der Annahme der Änderungen an der Resolution 10.16 auf die CoP 20, aber offen für die Annahme auf der CoP 19, wenn wesentliche Verbesserungen vereinbart werden können. (-) 54. Überprüfung der Bestimmungen der Resolution Conf. 17.7 über die Überprüfung des Handels mit Tieren, die als in Gefangenschaft gezüchtet gemeldet wurden CoP19 Doc. 54 Sek. im Namen des SC und in Absprache mit dem Vorsitz des AC Generelle Zustimmung, es bedarf jedoch bestimmter Änderungen am Wortlaut der Änderungen der Resolution in Anhang 1 und der Beschlussentwürfe, insbesondere zur Berücksichtigung der Ergebnisse von SC75 (13.11.2022) und des Workshops vom Juni 2022. Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in Anhang 2. (+) 55. Registrierung von Unternehmen, die in Anhang I gelistete Tierarten in Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken züchten CoP19 Doc. 55 Vereinigte Staaten von Amerika Ablehnung einiger Teile der in dem Dokument verfolgten Argumentation und entschiedene Ablehnung einiger vorgeschlagener Änderungen. Allgemeine Zustimmung zu dem Gedanken, dass bei der Registrierung angegebene Waren auf der CITES-Website veröffentlicht werden. Ablehnung des Vorschlags, für zusätzliche Waren eine neue Registrierung vorzuschreiben. Offen dafür, nach dem Ausschlussverfahren vorzugehen, d. h. das Registrierungsverfahren auf bei der Registrierung ausdrücklich ausgeschlossene Waren auszudehnen. Mit diesen Änderungen kann der Vorschlag akzeptiert werden. (-) 56. Leitlinien zum Begriff „künstlich vermehrt“ CoP19 Doc. 56 PC Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe in Anhang 1. Da bei Entwurf der vorläufigen Leitlinien noch Fragen in Bezug auf Adlerholz, die Verwendung des Herkunftscodes Y und andere Themen offen geblieben sind, Ablehnung etwaiger Änderungen des Mandats für die Überarbeitung der Leitlinien, die letztlich eine Aufweichung der für die Herkunftscodes A und Y geltenden Standards und der Definition des Begriffs Pflanzungen bewirken könnten. + 57. Exemplare aus Samen oder Sporen wild wachsender Pflanzen, die als künstlich vermehrt gelten CoP19 Doc. 57 PC in Absprache mit dem Vorsitz des SC Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 18.179 bis 18.181, da die Arbeiten abgeschlossen sind. + Artspezifische Fragen 58. Westafrikanische Geier (Accipitridae spp.) CoP19 Doc. 58 SC in Absprache mit dem Sek. Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.FF zur Ersetzung der Beschlüsse 18.186 bis 18.192. + 59. Illegaler Handel mit Geparden (Acinonyx jubatus) CoP19 Doc. 59 Äthiopien Zustimmung zu den Empfehlungen, da der illegale Handel eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Empfehlung, die nordwestafrikanischen und iranischen Unterarten in alle Überlegungen zur Bekämpfung des illegalen Handels im erforderlichen Maße einzubeziehen und einen Mechanismus als Grundlage und zur Stärkung der Arbeit der Taskforce für Großkatzen einzurichten. Außerdem sollte nicht SC77, sondern SC78 der CoP 20 Empfehlungen unterbreiten. (+) 60. Erhaltung von Amphibien (Amphibia spp.) CoP19 Doc. 60 AC Zustimmung zu den Empfehlungen, da noch nicht ausreichend Daten zu Amphibienarten im internationalen Handel erhoben wurden. + 61. Aale (Anguilla spp.) CoP19 Doc. 61 SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC Zustimmung zu den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses, die in Anhang 1 dargelegten Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.DD anzunehmen. + 62. Adlerholz produzierende Gattungen (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) 62.1 Bericht des Pflanzenausschusses CoP19 Doc. 62,1 PC Zustimmung zum Beschlussentwurf nur im Fall der vom Sekretariat geänderten Fassung. Herausstellung der Notwendigkeit, neue Informationen aus Doc. 62.2, der dort vorgeschlagenen Untersuchungen, und aus dem Informationsdokument CoP19 Inf. 5 bei der Überarbeitung von Res. 16.10 und anderen einschlägigen Resolutionen zu berücksichtigen. Jedoch klarstellen, dass Res. 10.13 über die Durchführung des Übereinkommens für Baumarten und andere mögliche Resolutionen im Hinblick auf Begriffsbestimmungen und Spezifikationen im Zusammenhang mit der künstlichen Vermehrung nicht geschwächt werden dürfen. (+) 62.2 Adlerholz und CITES – Geschichte und Herausforderungen CoP19 Doc. 62.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Zustimmung bzw. Empfehlung bezüglich der Nützlichkeit der zusammengetragenen Informationen. Antrag auf Berücksichtigung etwaiger Ergebnisse der vorgeschlagenen Untersuchungen bei Überarbeitungen von Res. 16.10 wie im Beschlussentwurf in Doc. 62.1 vorgesehen. (+) 63. Weihrauchbäume (Boswellia spp.) CoP19 Doc. 63 PC Zustimmung. Die Beschlussentwürfe bieten einen zukunftsweisenden Weg zum Schließen von Wissenslücken und für mögliche künftige Vorschläge der Vertragsparteien für Listungsänderungen. + 64. Meeresschildkröten (Cheloniidae spp. und Dermochelyidae spp.) 64.1 Bericht des Sekretariats und des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 64.1 SC, Sek. Zustimmung zu dem neuen Vorschlag des Sekretariats, bestimmte Beschlussentwürfe gemäß dem Vorschlag in Doc. 64.2 in eine neue Resolution über Meeresschildkröten aufzunehmen und den Beschluss 18.217 (Rev. CoP19) zu verlängern. Zwei Meeresschildkrötenarten sind vom Aussterben bedroht und eine Art gilt als gefährdet; sämtliche Bewertungen der IUCN weisen auf einen negativen Populationstrend hin. Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um einen weiteren Rückgang und das Aussterben der Arten zu verhindern. Zustimmung zur Zusammenfassung mit 64.2. (+) 64.2 Erhaltung von Meeresschildkröten CoP19 Doc. 64.2 Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Peru und Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zu der neuen Resolution mit den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen. Zustimmung zur Zusammenfassung mit 64.1. (+) 65. Haie und Rochen (Elasmobranchii spp.) CoP19 Doc. 65 SC, AC, in Absprache mit dem Sek. und dem AC Zustimmung zu den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses und des Tierausschusses zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.FF aus Anhang 4 des Dokuments. Voraussetzung der notwendigen Unterstützung für die Umsetzung bei den Listen der Seefischarten ist eine langfristige Finanzierung, weshalb die Tätigkeiten in Beschluss 19.BB nicht von der Verfügbarkeit externer Mittel abhängen sollten. + 66. Elefanten (Elephantidae spp.) 66.1 Durchführung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über den Elefantenhandel CoP19 Doc. 66.1 Sek. auf Antrag des SC Zustimmung zu den mit der Schließung inländischer Elfenbeinmärkte verbundenen Beschlüssen aus Anhang 1. Zustimmung zu den mit dem Handel mit Mammutelfenbein verbundenen Beschlussentwürfen in Anhang 2, einschließlich der vom CITES-Sekretariat vorgeschlagenen Änderung. Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in Anhang 3 zum Handel mit asiatischen Elefanten. Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in Anhang 4, die die praktischen Leitlinien für Elfenbeinbestände betreffen. + 66.2 Elfenbeinbestände 66.2.1 Elfenbeinbestände: Durchführung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über den Elefantenhandel CoP19 Doc. 66.2.1 Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Gabun, Kenia, Liberia, Niger, Senegal und Togo Anerkennung der Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Berichterstattung, aber Teilung der Ansicht des Sekretariats, dass die Berichterstattung über Elfenbeinbestände und die Bereitstellung technischer Unterstützung bei der Verwaltung von Lagerbeständen gemäß Nummer 7 Buchstabe e und Nummer 11 der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über den Elefantenhandel bei ordnungsgemäßer Durchführung durch die Vertragsparteien ausreichend sind und die vorgeschlagenen neuen Beschlussentwürfe in Anhang 4 von CoP19 Doc. 66.1 genügen. Ablehnung der neuen Beschlussentwürfe 19.AA und 19.BB in der vorgeschlagenen Fassung, aber Zustimmung zu den vom Sekretariat geänderten Beschlüssen. (-) 66.2.2 Einrichtung eines für die Arealstaaten bei nichtkommerzieller Liquidierung von Elfenbeinbeständen zugänglichen Fonds CoP19 Doc. 66.2.2 Kenia Die nichtkommerzielle Liquidierung von Elfenbein wird von der EU im Allgemeinen befürwortet; sie erachtet es jedoch als das souveräne Recht einer jeden Vertragspartei, selbst darüber zu entscheiden, wie die Lagerbestände verwaltet werden sollen, solange diese ordnungsgemäß verwaltet werden. Es ist fraglich, ob ein institutionalisiertes Finanzierungsverfahren erforderlich ist, mit dem eine der Liquidierungsmethoden für lediglich eine Art beschlagnahmter Exemplare unterstützt wird. Ablehnung des Vorschlags in der aktuellen Fassung; ein gemeinsames Vorgehen aller Arealstaaten des Afrikanischen Elefanten wäre zweckmäßiger. (-) 66.3 Umsetzung von Aspekten der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über die Schließung inländischer Elfenbeinmärkte CoP19 Doc. 66.3 Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Gabun Liberia, Niger, Senegal und Togo Zustimmung der EU zu Beschlussentwurf 19.AA, wobei fraglich ist, ob die an den Beschlussentwürfen 19.BB und 19.CC vorgenommenen Änderungen nötig sind, da nicht klar wird, um welche anderen Arten einschlägiger verfügbarer Informationen es geht. Zustimmung zu Beschluss 19.DD in der vom Sekretariat überarbeiteten Fassung möglich. (-) 66.4 Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten 66.4.1 Internationaler Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten: Vorgeschlagene Überarbeitung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP18) über den Elefantenhandel CoP19 Doc. 66.4.1 Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Gabun, Liberia, Niger, Senegal und Togo Der Zweck dieses Dokuments entspricht dem gemeinsamen Ziel der EU (siehe Doc. 66.4.2), den Handel mit lebenden Elefanten auf In-situ-Erhaltungsprogramme zu beschränken und dabei nur begrenzte Ausnahmen zu gewähren. Offen für die Erörterung des weiteren Vorgehens zur Erreichung dieses Ziels mit den Antragstellern. Jedoch Ablehnung mehrerer Elemente des Vorschlags: Für diese verschiedenen Elemente muss eine umfassendere Lösung gefunden werden (Auslegung von Anmerkung 2 mit besonderen Vorschriften für den Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten, in denen Ex-situ-Ausnahmetransfers und nicht verbindliche Leitlinien für „Unterbringung und Pflege“ sowie „Vorteile der In-situ-Erhaltung“ geregelt sind). (-) 66.4.2 Klarstellung des Rahmens: Vorschlag der Europäischen Union. CoP19 Doc. 66.4.2 Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt. + 66.5 Bericht über die Überwachung des widerrechtlichen Tötens von Elefanten (MIKE) CoP19 Doc. 66.5 Sek. Kenntnisnahme des Berichts. 66.6 Bericht über das Informationssystem für den Handel mit Elefanten (ETIS) CoP19 Doc. 66.6 Sek. Kenntnisnahme des Berichts. 66.7 Überprüfung des Prozesses der Nationalen Aktionspläne für Elfenbein CoP19 Doc. 66.7 Malawi, Senegal und Vereinigte Staaten von Amerika Die EU sollte den Überprüfungsprozess unterstützen, sofern dieser sich auf die im Dokument ermittelten spezifischen Fragen konzentriert und nicht unbedingt auf den gesamten Prozess ausgerichtet ist, und ohne den Prozess potenziell zu schwächen. (+) 67. CITES-Taskforce für Großkatzen (Felidae spp.) CoP19 Doc. 67 SC Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen über das überarbeitete Mandat und die Arbeitsweise der CITES-Taskforce für Großkatzen wie in SC74 vereinbart, obwohl einige Änderungen gemäß Doc. 59 und 73.2 erforderlich sein könnten, sowie zur Streichung der Beschlüsse 18.245 und 18.248. + 68. Asiatische Großkatzen (Felidae spp.) CoP19 Doc. 68 Sek. in Absprache mit dem Vorsitz des SC Allgemeine Zustimmung zu dem Dokument. Vorschlag von Verbesserungen an Beschluss 19.AA im Interesse eines besseren Informationsaustauschs über kriminaltechnische Forschungsprojekte, einschließlich gentechnischer und anderer Verfahren. + 69. Seepferdchen (Hippocampus spp.) 69.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 69.1 SC Zustimmung zu den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.CC aus Anhang 1 des Dokuments. Insbesondere Zustimmung zur Veranstaltung eines Expertenworkshops zur Erörterung der Durchführung und Durchsetzung des CITES für den Handel mit Hippocampus spp. + 69.2 Nächste Schritte zur erfolgreichen Durchführung der Aufnahme von Seepferdchen in Anhang II CoP19 Doc. 69.2 Malediven, Monaco, Nigeria, Peru, Senegal, Sri Lanka, Togo, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika Den Antragstellern vorschlagen, Doc 69.2 und Doc. 69.1 zu einem Dokument zusammenzufassen, da in den beiden Dokumenten ähnliche Zielsetzungen verfolgt werden. Wichtige beizubehaltende Punkte: Berücksichtigung von Seepferdchen im Rahmen des vorgeschlagenen Workshops zur Nichtabträglichkeitsprüfung (69.2) und Veranstaltung eines Expertenworkshops zur Erörterung der Durchführung und Durchsetzung des CITES für den Handel mit Hippocampus spp. (69.1). (+) 70. Palisanderholzarten [Leguminosae (Fabaceae)] CoP19 Doc. 70 PC Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Pflanzenausschuss für Palisanderarten vereinbart. + 71. Schuppentiere (Manis spp.) 71.1 Bericht des Ständigen Ausschusses und des Tierausschusses CoP19 Doc. 71.1 SC in Absprache mit dem Vorsitz des AC Zustimmung zu den Empfehlungen, es könnten jedoch weitere, in Doc. 71.2 aufgeführte Punkte hinzugefügt werden. + 71.2 Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 17.10 CoP19 Doc. 71.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen, da weitere Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Handels mit Schuppentieren erforderlich sind. Zustimmung zur konsolidierten Fassung von 71.1 und 71.2, wie vom Sekretariat vorgeschlagen. + 72. Afrikanische Löwen (Panthera leo) CoP19 Doc. 72 Sek. in Absprache mit dem Vorsitz des SC Zustimmung zum Vorschlag des Tierausschusses bezüglich weiterer Arbeiten zwischen den Tagungen zu Afrikanischen Löwen (Panthera leo) und der Annahme des neuen Beschlusses. + 73. Jaguare (Panthera onca) 73.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 73.1 SC Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 18.251 bis 18.253, wie vom Sekretariat empfohlen, und Annahme der Beschlussentwürfe über Jaguare aus Anhang 1 dieses Dokuments. + 73.2 Vorgeschlagene Änderungen der in SC74 vereinbarten Beschlussentwürfe über Jaguare CoP19 Doc. 73.2 Costa Rica, El Salvador, Mexiko und Peru Grundsätzliche Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, sofern 19.DD Buchstabe b (Antrag auf Bewertung der Notwendigkeit einer gesonderten Resolution über Jaguare, dem die EU auf der CoP18 nicht zugestimmt hat) gestrichen wird. Einrichtung eines Mechanismus als Grundlage und zur Stärkung der Arbeit der Taskforce für Großkatzen. (+) 74. Handel mit Singvögeln und deren Erhaltung (Passeriformes spp.) CoP19 Doc. 74 AC Zustimmung zu den Empfehlungen des Tierausschusses, die Beschlüsse 18.256 bis 18.259 über den Handel mit Singvögeln und deren Erhaltung (Passeriformes spp.) zu verlängern, da neue Finanzmittel verfügbar sind. + 75. Nashörner (Rhinocerotidae spp.) CoP19 Doc. 75 SC, Sek. Zustimmung zu dem vom Ständigen Ausschuss und vom Sekretariat ausgearbeiteten Dokument und den Änderungen an Res. Conf. 9.14 (CoP17) sowie zu den Beschlüssen in Anhang 3. Abwägung der Beibehaltung einiger an Vertragsparteien gerichteter und zur Streichung vorgeschlagener Elemente des Beschlusses 18.110 in Resolution 9.14 (CoP17) oder in den Beschlüssen. + 76. Saiga-Antilope (Saiga spp.) CoP19 Doc. 76 SC Zustimmung zu den vom Tierausschuss vorgeschlagenen Beschlüssen in der vom Sekretariat geänderten Fassung. + 77. Riesen-Fechterschnecke (Strombus gigas) CoP19 Doc. 77 Sek. Zustimmung zu den Beschlussentwürfen 19.AA bis 19.DD aus Anhang 1 dieses Dokuments und zur Streichung der Beschlüsse 18.275 bis 18.280 mit Ausnahme von Beschluss 18.278 Buchstabe b, der beibehalten werden sollte. (+) 78. Landschildkröten und Süßwasserschildkröten (Testudines spp.) CoP19 Doc. 78 Sek. Teilen der Ansicht, dass die Beschlüsse 18.286 bis 18.291 durchgeführt wurden und gestrichen werden können. Folgebeschluss vorschlagen, in dem Madagaskar aufgefordert wird, eine umfassende Strategie zur Erhaltung seiner gefährdeten Schildkrötenarten vorzulegen. + 79. Afrikanische Baumarten CoP19 Doc. 79 PC Zustimmung. Die Liste der afrikanischen Baumarten und die damit verbundenen CITES-Verfahren aus dem Anhang des Dokuments PC25 Doc. 28 müssen aktualisiert werden. + 80. Meeres-Zierfische CoP19 Doc. 80 AC Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe 19.AA bis 19.BB aus Anhang 1 dieses Dokuments und zur Streichung der Beschlüsse 18.263 bis 18.265. + 81. Neotropische Baumarten CoP19 Doc. 81 PC Zustimmung. Die Liste der neotropischen Baumarten und die damit verbundenen CITES-Verfahren aus dem Anhang des Dokuments PC25 Doc. 29 müssen aktualisiert werden. + 82. Handel mit Arten von Arzneipflanzen und aromatischen Pflanzen CoP19 Doc. 82 PC Zustimmung, es sollte jedoch beantragt werden, dass eine mögliche neue Resolution nicht auf Arzneimittel beschränkt sein sollte, sondern alle Arten von Produkten umfassen sollte, die Arten von Arzneipflanzen oder aromatischen Pflanzen enthalten. + 83. Ermittlung von Arten, die vom Aussterben bedroht sind, für CITES-Vertragsparteien CoP19 Doc. 83 Gambia, Liberia, Niger, Nigeria und Senegal Ablehnung des Resolutionsentwurfs über die Einrichtung einer neuen Datenbank, da die bestehende Rote Liste der IUCN eine ausreichende Bewertungsgrundlage darstellt. Ebenfalls Ablehnung der Beschlussentwürfe in Anhang 2 in der aktuellen Fassung, allerdings Anerkennung der Tatsache, dass einige Arealstaaten bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Aufnahme von in den CITES-Anhängen bisher nicht gelisteten, vom internationalen Handel bedrohten Arten in die Listen technische Hilfe benötigen. – Beibehaltung der Anhänge 84. Standardnomenklatur 84.1 Bericht des Tier- und des Pflanzenausschusses CoP19 Doc. 84.1 AC, PC, ausgearbeitet von deren jeweiligen Nomenklaturexperten Zustimmung zur Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse und zur Verlängerung der Beschlüsse der CoP 18 gemäß Doc. 84.1 und Zustimmung zur Annahme der überarbeiteten Resolution Conf. 12.11 (Rev. CoP18) in Bezug auf Flora und Fauna. + 84.2 Standardnomenklatur für Dipteryx spp. CoP19 Doc. 84.2 Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt. + 84.3 Standardnomenklatur für Khaya spp. CoP19 Doc. 84.3 Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt. + 84.4 Standardnomenklatur für Rhodiola spp. CoP19 Doc. 84.4 Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Dokument von der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt. + 85. Anmerkungen 85.1 Bericht des Ständigen Ausschusses CoP19 Doc. 85.1 SC Zustimmung zum Dokument, das vom Ständigen Ausschuss vorgelegt wurde, und Zustimmung zur Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe. + 85.2 Informationssystem für den Handel mit Exemplaren CITES-gelisteter Baumarten CoP19 Doc. 85.2 SC, Sek. Zustimmung, da es wichtig ist, anstehende Arbeiten zu ermitteln und auf bestehenden Arbeiten aufzubauen sowie Überschneidungen mit der Arbeit der ITTO zu vermeiden. + 85.3 Informeller Überprüfungsmechanismus für bestehende und vorgeschlagene Anmerkungen CoP19 Doc. 85.3 Vorsitz des SC in Absprache mit dem Sek. Zustimmung zum vorgeschlagenen Beschluss in Bezug auf den informellen Überprüfungsmechanismus für bestehende und vorgeschlagene Anmerkungen. + 86. Produkte, die Exemplare von in Anhang II gelisteten Orchideen enthalten CoP19 Doc. 86 SC Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe und zur Streichung der Beschlüsse 18.327 bis 18.330. + 87. Änderungen der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17) 87.1 Vorgeschlagene Änderungen an der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17) CoP19 Doc. 87,1 Botsuana, Eswatini, Kambodscha, Namibia, Simbabwe Ablehnung einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Resolution 9.24. Offen für die Erörterung bestimmter Elemente des Vorschlags, die nicht in den Anwendungsbereich von Res. 9.24 fallen. – 87.2 In den CITES-Anhängen gelistete aquatische Arten: Vorschläge für einen neuen Ansatz bei der Aufnahme von Haien und Rochen in die Liste CoP19 Doc. 87,2 Senegal Der Begriff „kommerziell genutzte aquatische Arten“, auf den sich die Fußnote zur „Anwendung des Rückgangs bei kommerziell genutzten aquatischen Arten“ in Anhang 5 von Res Conf. 9.24 (Rev. CoP17) bezieht, ist ungenau und führt daher zu Missverständnissen. Seitens der EU besteht Konsens darüber, dass die Fußnote überarbeitet werden muss. Die EU kann der Einsetzung einer während der CoP tagenden Arbeitsgruppe oder einem zwischen den Sitzungen stattfindenden Prozess zustimmen, um in diesem Rahmen die beste Vorgehensweise für alle aquatischen Taxa mit langsamem Wachstum und geringer Reproduktion (nicht nur für Haie und Rochen) zu erörtern. (+) 88. Nach der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien geäußerte Vorbehalte CoP19 Doc. 88 Sek. Zustimmung zu den Vorschlägen des Sekretariats in Bezug auf Nummer 1 Buchstabe h (neu) in Resolution 11.21 (Rev. CoP18) sowie Nummer 2 Buchstabe f (neu) in Resolution 4.6 (Rev. CoP18) als mögliche Alternative zu den Formulierungsvorschlägen, die die EU zu demselben Sachverhalt in Doc. 66.4 Nummer 14 unterbreitet hat, da das Sekretariat mit seinen Vorschlägen dieselben Absichten und Ziele verfolgt. Vorläufige Zustimmung zur Annahme der anderen vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen an Res. Conf. 11.21, Res Conf. 4.6 (Rev. CoP18) und Res. Conf. 4.25 (Rev. CoP18), allerdings möglicherweise Vorschlag einiger Änderungen zur Verbesserung des Texts, insbesondere damit die Frage der Listenaufteilung in Res. Conf. 4.25 (Rev. CoP18) erfasst ist, damit die Bestimmungen von Res Conf. 4.25 (Rev. CoP18) auch für Pflanzen gelten und damit sichergestellt ist, dass die vorgeschlagenen Änderungen an Res. Conf. 4.6 (Rev. CoP18) dem Umstand Rechnung tragen, dass die Verfahren zur Änderung von Resolutionen mit jenen zur Änderung der Anmerkungen, in denen auf die Resolutionen verwiesen wird, zusammenhängen. (+) Vorschläge zur Änderung der Anhänge 89. Änderungsvorschläge zu den Anhängen I und II Vorschläge für die Aufnahme in die Listen werden in Teil 2 dieses Dokuments behandelt. 89.1 Bewertung der Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II durch das Sekretariat CoP19 Doc. 89.1 89.2 Bemerkungen der Vertragsparteien CoP19 Doc. 89.2 Sek. 89.3 Bemerkungen von Pflichtgutachtern CoP19 Doc. 89.3 Beendigung der Tagung 90. Festlegung von Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien Kein Dokument 91. Schlussbemerkungen (Beobachter, Vertragsparteien, CITES-Generalsekretär, Regierung des Gastgeberlandes) Kein Dokument 2. VORSCHLÄGE FÜR LISTUNGSÄNDERUNGEN Nr. Taxon/Einzelheiten Vorschlag Antragsteller Bemerkungen Standpunkt FAUNA – SÄUGETIERE 1. Hippopotamus amphibious (Flusspferd) II – I Übertragung von Anhang II nach Anhang I Benin, Burkina Faso, Gabun, Guinea, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Togo, Zentralafrikanische Republik Ablehnung. Die Population erfüllt nicht die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I. Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes der Art in bestimmten Regionen und offen für die Erörterung des weiteren Vorgehens im Rahmen der Aufnahme in Anhang II. – 2. Ceratotherium simum (Südliches Breitmaulnashorn) (Population von Namibia) I – II Übertragung der Population Namibias von Anhang I nach Anhang II mit folgender Anmerkung: „Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels a) mit lebenden Tieren nur zur In-situ-Erhaltung; und b) mit Jagdtrophäen. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.“ Botsuana, Namibia Die biologischen Kriterien für die Herabstufung scheinen erfüllt zu sein. Daten zur Reproduktion, zur Populationsstruktur sowie zur tatsächlichen Populationsgröße und zur Fragmentierung der Population geben jedoch Anlass zur Besorgnis. Daher kann nur der Übertragung nach Anhang II von lebenden Tieren zu Zwecken der In-situ-Erhaltung und in Bezug auf Standorte innerhalb des natürlichen und historischen Areal der Art in Afrika zugestimmt werden. Einer Übertragung nach Anhang II, um den Handel mit Jagdtrophäen zuzulassen, kann aus Gründen der Vorsicht nicht zugestimmt werden, da von Jagdtrophäen stammende Nashorn-Hörner nachweislich in den illegalen Handel gelangen, und eine Aufnahme in Anhang II würde zu einer weniger genauen Prüfung von Jagdtrophäen durch einführende Vertragsparteien führen. (-) 3. Ceratotherium simum (Südliches Breitmaulnashorn) (Population von Eswatini) Streichung der bestehenden Anmerkung zur Auflistung der Population von Eswatini in Anhang II Eswatini Ablehnung. Die Population erfüllt weiterhin die Kriterien von Anhang II, aber die vorgeschlagene Streichung der Anmerkung würde nicht den Vorsichtskriterien gemäß Abschnitt A Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs 4 der Resolution Conf. 9.24 entsprechen. Die Wiederaufnahme des Handels mit Nashorn-Horn würde angesichts des hohen Ausmaßes an Wilderei und illegalem Handel zu diesem Zeitpunkt ein falsches Zeichen setzen. Sie würde außerdem die Maßnahmen vieler Vertragsparteien zur Verringerung der Nachfrage nach dieser Art untergraben. – 4. Loxodonta africana (Afrikanischer Elefant) (Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika) Änderung der Anmerkung 2 betreffend die Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchgestrichen dargestellt: Zur ausschließlichen Genehmigung: a) des Handels mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken; b) des Handels mit lebenden Tieren, die nach geeigneten und annehmbaren Bestimmungsorten verbracht werden, in Übereinstimmung mit der Resolution Conf. 11.20 (Rev. CoP17) für Botsuana und Simbabwe sowie für Programme in ihren Lebensräumen für Namibia und Südafrika; c) des Handels mit Häuten; d) des Handels mit Haar; e) des Handels mit Lederwaren zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken für Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe; f) des Handels mit einzeln gekennzeichneten und zertifizierten Ekipas als Teil fertigen Schmucks für nichtkommerzielle Zwecke für Namibia sowie mit Elfenbeinschnitzereien für nichtkommerzielle Zwecke für Simbabwe; g) des Handels mit registriertem Rohelfenbein (für Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden Voraussetzungen: i) nur aus registrierten staatseigenen Lagerbeständen mit Ursprung in dem betreffenden Staat (mit Ausnahme von beschlagnahmten Elfenbein und von Elfenbein unbekannter Herkunft); ii) nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht reexportiert wird und sämtliche Bestimmungen der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden; iii) erst nach Überprüfung der voraussichtlichen Einfuhrländer und der registrierten staatseigenen Lagerbestände durch das Sekretariat; iv) der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet und · Auf Vorschlag des Sekretariats kann der Ständige Ausschuss den Handel teilweise oder ganz einstellen, wenn die Aus- oder Einfuhrländer gegen die Vorschriften verstoßen oder wenn sich der Handel nachweislich negativ auf die Elefantenpopulationen auswirkt. Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln. Simbabwe Ablehnung des Vorschlags in der derzeitigen Fassung, da die beantragte Änderung zur Öffnung des internationalen Elfenbeinhandels führen würde und daher nicht den Vorsichtsmaßnahmen gemäß Anhang 4 der Res. Conf. 9.24. Wenn auf der Konferenz der Vertragsparteien (CoP 19) Einvernehmen über die Auswirkungen eines Vorbehalts auf Änderungen einer Anmerkung erzielt würde (ehemalige Anmerkung bliebe in Kraft) und Änderungen der Anmerkung auf die Streichung überflüssiger Teile im Hinblick auf die früheren einmaligen Verkäufe und/oder die Streichung des Verweises auf die Resolution in einer Weise beschränkt würden, die mit dem von der EU vorgeschlagenen Dokument 66.4.2 in Einklang steht, könnte die EU für eine Änderung stimmen. (-) 5. Loxodonta africana (Afrikanischer Elefant) (Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika) II – I Übertragung der Populationen von Botsuana, Namibia, Simbabwe und Südafrika von Anhang II nach Anhang I Äquatorialguinea, Burkina Faso, Mali, Senegal Diese vier Populationen erfüllen nicht die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I. – 6. Cynomys mexicanus (Mexikanischer Präriehund) I – II Übertragung von Anhang I nach Anhang II Mexiko Die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I sind nicht mehr erfüllt. Seit der Aufnahme der Art in Anhang I des CITES im Jahr 1975 wurden nur zwei internationale Handelsgeschäfte verzeichnet (beide mit Proben für wissenschaftliche Zwecke). Die mexikanische Strafverfolgungsbehörde (PROFEPA) berichtete, dass zwischen 2013 und 2019 auf nationaler Ebene neun Exemplare beschlagnahmt wurden. Es gibt weder amtliche Aufzeichnungen über den Verkauf von Exemplaren dieser Art noch gibt es einen nationalen oder internationalen Markt, der die wild lebenden Populationen bedroht. + FAUNA – VÖGEL 7. Branta canadensis leucopareia (Aleuten-Zwergkanadagans) I – II Übertragung von Anhang I nach Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zum Vorschlag. Die in den 1960er Jahren vom Aussterben bedrohte Population dieser Unterart hat sich erholt und umfasst heute eine Population von 162 000 Exemplaren, die durch regulierte Jagd gut gesteuert wird. Keine Berichte über illegalen Handel. + 8. Kittacincla malabarica (Weißbürzelschama) Aufnahme in Anhang II Malaysia, Singapur Zustimmung zum Vorschlag, da die Art die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II erfüllt. Aufgrund ihrer Singfähigkeit handelt es sich um eine der wertvollsten Arten im Handel mit südostasiatischen Käfigvögeln. Sie gehört zu den wichtigsten Arten, die für Gesangswettbewerbe verwendet werden. + 9. Pycnonotus zeylanicus (Gelbscheitelbülbül) II – I Übertragung von Anhang II nach Anhang I Malaysia, Singapur, Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt die biologischen Kriterien in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17). + 10. Phoebastria albatrus (Kurzschwanz-Albatros) I – II Übertragung von Anhang I nach Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zum Vorschlag, da der internationale Handel keine Bedrohung mehr darstellt und keine erhebliche Nachfrage nach der Art mehr besteht. Da die Population jedoch nach wie vor sehr klein und gefährdet ist, sollten die USA und andere Arealstaaten ermutigt werden, dafür zu sorgen, dass geeignete Erhaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine stabile und wachsende Population zu gewährleisten. + FAUNA – KRIECHTIERE, REPTILIEN 11. Caiman latirostris (Breitschnauzenkaiman) (Population Brasiliens) I – II Übertragung der brasilianischen Population von Anhang I nach Anhang II Brasilien Zustimmung, da die Art seit den 1990er Jahren weit verbreitet und häufig ist und in absehbarer Zukunft nicht vom Aussterben bedroht ist. Die Vorsichtsmaßnahmen gemäß Anhang 4 Abschnitt A Nummer 2 Buchstabe a Ziffer ii) der Res. 9.24 (Rev.) sind erfüllt und die Beibehaltung in Anhang I gemäß Artikel II Absatz 1 des Übereinkommens wäre nicht gerechtfertigt. + 12. Crocodylus porosus (Leistenkrokodil) (Population der Palawan-Inseln (Philippinen)) I – II Übertragung der Population der Palawan-Inseln (Philippinen) von Anhang I nach Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null für wild lebende Exemplare Philippinen Zustimmung, da die Art weder auf globaler noch auf lokaler Ebene gefährdet ist und die Ausfuhrquote von Null für wild lebende Exemplare eine Vorsichtsmaßnahme gemäß Anhang 4 Abschnitt A Teil 2 Buchstabe a Ziffer iii) der Res. 9.24 (Rev.) ist. + 13. Crocodylus siamensis (Siamkrokodil) (Population Thailands) I – II Übertragung der Population Thailands von Anhang I nach Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null für wild lebende Exemplare Thailand Ablehnung, da die wild lebende Population nach wie vor sehr klein und vom Aussterben bedroht ist. Die biologischen Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I sind nach wie vor erfüllt. – 14. Physignathus cocincinus (Grüne Wasseragame) 0 – II Aufnahme in Anhang II Europäische Union, Vietnam EU-Vorschlag + 15. Cyrtodactylus jeyporensis (Jeypore-Bogenfingergecko) 0 – II Aufnahme in Anhang II Indien Zustimmung, da die Kriterien des Anhangs II offenbar erfüllt sind. Die Art ist auf einige wenige Standorte begrenzt und hat vermutlich eine geringe Populationsgröße. Die Art ist derzeit nicht vom Aussterben bedroht, aber im Verhältnis zur Populationsgröße ist die Nachfrage im Handel groß genug, um eine Gefahr für das Überleben der Art darzustellen. + 16. Tarentola chazaliae (Helmkopfgecko) 0 – II Aufnahme in Anhang II Mauretanien, Senegal Die Art wird zumindest gelegentlich in hoher Anzahl gehandelt, was lokale Populationen und den Fortbestand des Areals gefährden kann. Der Handel muss gemäß Anhang II reguliert werden, um einen schädlichen Handel zu verhindern, der die Art gefährden könnte. + 17. Phrynosoma platyrhinos (Wüstenkrötenechse) 0 – II Aufnahme in Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Ablehnung, da die Kriterien nicht erfüllt sind. Das Handelsvolumen hat in den letzten Jahren abgenommen und es gibt keine Hinweise auf einen Populationsrückgang, der die Art in absehbarer Zukunft gefährden könnte. – 18. Phrynosoma spp. (Krötenechsen) 0 – II Aufnahme in Anhang II Mexiko Keine Zustimmung zum Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung, aber die Aufnahme bestimmter Arten, die die Kriterien erfüllen, kann in Betracht gezogen werden. (-) 19. Tiliqua adelaidensis (Zwergblauzungenskink) 0 – I Aufnahme in Anhang I Australien Zustimmung. Die Art erfüllt mehrere der in Anhang 1 Absätze B und C aufgeführten Aufnahmekriterien. + 20. Epicrates inornatus (Puerto-Rica-Boa) I – II Übertragung von Anhang I nach Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art ist nicht mehr gefährdet und die Nachfrage ist gering. Daher erfüllt diese Art nicht mehr die Kriterien des Anhangs I. + 21. Crotalus horridus (Wald-Klapperschlange) 0 – II Aufnahme in Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Ablehnung, da der internationale Handel so gering ist, dass er diese häufige und weit verbreitete Art nicht gefährden kann, und da die Kriterien zur Aufnahme nicht erfüllt sind. – 22. Chelus fimbriata und C. orinocensis (Fransenschildkröte und Orinoko-Fransenschildkröte) 0 – II Aufnahme in Anhang II Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Peru Der Vorschlag enthält uneinheitliche Daten über die Herkunft von Exemplaren im legalen und illegalen Handel und enthält keine aktuellen Populationsdaten. Aus der derzeitigen Fassung des Vorschlags geht weder hervor, dass die Art bedroht ist, noch, dass sich der Handel nachteilig auf das Überleben der Art auswirkt. Dem Vorschlag könnte zugestimmt werden, wenn die Antragsteller nachweisen, dass die illegal gehandelten Exemplare aus der freien Wildbahn stammen und/oder dass illegal in Ranching-Betrieben gehaltene Exemplare in Zuchtbetriebe eingeschleust werden, was ohne Aufnahme der Art in Anhang II nicht verhindert werden kann. Der Standpunkt der EU wird finalisiert, wenn zusätzliche Informationen von Peru erhalten wurden. (+) 23. Macrochelys temminckii und Chelydra serpentine (Geierschildkröte und Schnappschildkröte) 0 – II Aufnahme in Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Ablehnung des Vorschlags in der vorgelegten Fassung, aber Zustimmung zur Aufnahme von ausschließlich Macrochelys temminckii in Anhang II. Die Aufnahme von Chelydra serpentina gemäß Abschnitt II Teil 2 Buchstabe b würde die wirksame Kontrolle vom Handel mit Macrochelys temminckii nicht erleichtern, würde eine noch größere Verwechslungsgefahr im Hinblick auf Chelydra rossingnonii und C. acutirostris bedeuten und würde den Handelsdruck auf diese gefährdeten Arten erhöhen. (-) 24. Graptemys barbouri, G. ernsti, G. gibbonsi, G. pearlensis und G. pulchra (Barbours Höckerschildkröte, Escambia-Höckerschildkröte, Pascagoula-Höckerschildkröte, Pearl-Höckerschildkröte, Alabama-Höckerschildkröte) 0 – II Aufnahme in Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Der internationale Handel mit allen fünf Arten ist so gering und findet (fast) ausschließlich mit Exemplaren mit Herkunft C statt, dass keine negativen Auswirkungen auf die Arten erwartet werden. Die Kriterien des Anhangs II sind nicht erfüllt. Zwar ist erwiesen, dass alle diese Arten mehreren Bedrohungen ausgesetzt sind, jedoch gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Handel eine dieser Bedrohungen ist. (-) 25. Batagur kachuga (Bengalische Flussschildkröte) II – I Übertragung von Anhang II nach Anhang I Indien Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt eindeutig die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I. Die Art ist bedroht und ihr natürlicher Lebensraum ist schwer zu schützen. + 26. Cuora galbinifrons (Hinterindische Scharnierschildkröte) I – II Übertragung von Anhang II nach Anhang I Europäische Union, Vietnam EU-Vorschlag + 27. Rhinoclemmys spp. (Amerikanische Erdschildkröten) 0 – II Aufnahme in Anhang II Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Panama Nur Rhinoclemmys pulcherrima und R. punctularia werden scheinbar in für den Erhalt relevanter Anzahl gehandelt, aber das wichtigste Ausfuhrland, Nicaragua, lässt nur den Handel mit in Gefangenschaft gezüchteten Exemplaren zu und es gibt keine Hinweise auf für den Erhalt relevante Nichteinhaltung. Alle Arten können anhand der Färbung von Kopf, Hals und Panzer bestimmt werden. Dementsprechend sind Artikel II Teil 2 Buchstabe a bzw. b scheinbar nicht für alle Arten erfüllt und dem Vorschlag in der vorgelegten Fassung wird nicht zugestimmt, aber die Zustimmung zu einem reduzierten Vorschlag könnte in Betracht gezogen werden. (-) 28. Claudius angustatus (Großkopf-Schlammschildkröte) 0 – II Aufnahme in Anhang II Mexiko Zustimmung zum Vorschlag. Das Kriterium B des Anhangs 2a ist erfüllt, da die legale und illegale Entnahme aus der freien Wildbahn wahrscheinlich ein Größenmaß annimmt, das sich auf die Erhaltung der Art auswirkt. + 29. Kinosternon spp. (Klappschildkröten) 0 – I 0 – II Aufnahme von Kinosternon cora und K. vogti in Anhang I sowie aller anderen Arten von Kinosternon spp. in Anhang II Brasilien, Costa Rica, El Salvador, Kolumbien, Mexiko, Panama, Vereinigte Staaten von Amerika Die EU könnte einem enger gefassten Vorschlag zustimmen, wenn die Antragsteller beschließen, ihn auf solche Arten zu beschränken, für die nachgewiesen werden kann, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllen und insbesondere, dass diese Arten in erheblichem Ausmaß gehandelt werden. Die Arten K. cora und K. vogti scheinen für die Aufnahme in Anhang I in Frage zu kommen. Weitere Arten der Gattung scheinen für die Aufnahme in Anhang II in Frage zu kommen, doch viele Arten sind weder bedroht noch liegen Berichte über den Handel mit ihnen vor. (-) 30. Staurotypus salvinii und S. triporcatus (Salvins Kreuzbrustschildkröte und Große Kreuzbrustschildkröte) 0 – II Aufnahme in Anhang II El Salvador, Mexiko Zustimmung. Die Aufnahme von Staurotypus triporcatus ist gerechtfertigt, da im Handel eine hohe Nachfrage besteht. Es ist nicht klar, ob Staurotypus salvinii die biologischen Kriterien des Anhangs II erfüllt, aber eine Unterscheidung dieser Art von Staurotypus triporcatus ist schwierig und im Handel wird vermutlich kein Unterschied zwischen den beiden Arten gemacht, sodass diese Art höchstwahrscheinlich das Kriterium der Verwechslungsgefahr gemäß Res. 9.24 erfüllt (Kriterium A in Anhang 2b). + 31. Sternotherus spp. (Moschusschildkröten) 0 – II Aufnahme in Anhang II Vereinigte Staaten von Amerika Sternotherus depressus würde die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I besser erfüllen als für Anhang II. Die einzige kongene Art, die S. depressus ähnelt, ist S. intermedius, aber diese Art ist im Handel selten und kann keine bedeutende Verschleierung von illegalem Artenhandel ermöglichen. Andere Arten werden in großer Zahl entnommen und gehandelt, aber ohne Hinweise darauf, dass dies eine Bedrohung darstellt. Zwar erfüllt der Vorschlag nicht vollständig die Kriterien für die Aufnahme in die Liste, doch kann die Zustimmung zu einem reduzierten Vorschlag, insbesondere die Aufnahme von S. depressus in Anhang II, in Betracht gezogen werden. (+) 32. Apalone spp. (Weichschildkröten) 0 – II Aufnahme in Anhang II (mit Ausnahme der in Anhang I aufgeführten Unterarten) Vereinigte Staaten von Amerika Das Kriterium B des Anhangs 2a könnte erfüllt sein, es fehlen jedoch einschlägige Populationsdaten, was die Bewertung der Auswirkungen des Handels auf die wild lebenden Populationen erschwert. Es gibt nur wenig Belege für Wilderei bei wild lebenden Apalone spp. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage sollten Vorsichtsmaßnahmen angewandt werden, und dem Vorschlag sollte zugestimmt werden. + 33. Nilssonia leithii (Leiths Weichschildkröte) II – I Übertragung von Anhang II nach Anhang I Indien Zustimmung zum Vorschlag, da die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I erfüllt sind. Schwerwiegender Populationsrückgang (mehr als 90 % in den vergangenen 30 Jahren), der scheinbar anhält. Eine der größten Bedrohungen ist die Nachfrage für die Nutzung als Nahrungsmittel oder in der traditionellen asiatischen Medizin. + FAUNA – LURCHE, AMPHIBIEN 34. Centrolenidae spp. (Glasfrösche) 0 – II Aufnahme in Anhang II Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Gabun, Guinea, Niger, Panama, Peru, Togo, Vereinigte Staaten von Amerika Das Kriterium für die Aufnahme in Anhang II wird von der gesamten Familie mit ihren 158 Arten eindeutig nicht erfüllt. Da die Kriterien zur Aufnahme nicht erfüllt sind, sollte dem Vorschlag nicht zugestimmt werden. (-) 35. Agalychnis lemur (Lemur-Laubfrosch) 0 – II Aufnahme in Anhang II mit einer jährlichen Ausfuhrquote von Null auf Exemplare, die für den Handel zu kommerziellen Zwecken aus der freien Wildbahn entnommen wurden Costa Rica, Europäische Union, Kolumbien, Panama EU-Vorschlag + 36. Laotriton laoensis (Laos-Warzenmolch) 0 – II Aufnahme in Anhang II mit einer Ausfuhrquote von Null auf Exemplare, die für den Handel zu kommerziellen Zwecken aus der freien Wildbahn entnommen wurden Europäische Union EU-Vorschlag + FAUNA – PLATTENKIEMER (Haie) 37. Carcharhinidae spp. (Grauer Riffhai, Schwarzhai, Atlantischer Zwerghai, Gangeshai, Sandbankhai, Borneohai, Pondicherryhai, Glattzahn-Schwarzspitzenhai, Sichelflossen-Zitronenhai, Karibischer Riffhai, Dolchnasenhai, Atlanischer Nachthai, Weißnasenhai, Schwarznasenhai, Weißwangenhai, Carcharhinus obsoletus, Pazifischer Kleinschwanzhai, Borneo-Breitflossenhai und Breitenflossenhai) 0 – II Aufnahme in Anhang II Bangladesch, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Europäische Union, Gabun, Israel, Kolumbien, Maldiven, Panama, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Arabische Republik Syrien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU + 38. Sphyrnidae spp. (Hammerhaie) 0 – II Aufnahme in Anhang II Brasilien, Ecuador, Europäische Union, Kolumbien, Panama EU-Vorschlag + 39. Potamotrygon albimaculata, P. henlei, P. jabuti, P. leopoldi, P. marquesi, P. signata und P. wallacei (Itaituba-Süßwasserstechrochen, Feuerrochen, Perlenrochen, Leopoldsrochen, Marques-Süßwasserstechrochen, Parnaiba-Stechrochen, Marmorierter Süßwasserrochen) 0 – II Aufnahme in Anhang II Brasilien Es ist unklar, ob alle Arten die Kriterien für die Aufnahme erfüllen und ob eine Aufnahme zur Bekämpfung des illegalen Handels beitragen würde. Die Anwendung der Kriterien für eine Verwechslungsgefahr ist uneinheitlich. (-) 40. Rhinobatidae spp. (Geigenrochen) 0 – II Aufnahme in Anhang II Israel, Kenia, Panama, Senegal Zustimmung, da die meisten Arten gefährdet sind und einem starken fischereilichen Druck ausgesetzt sind. Durch die Aufnahme in Anhang II wird nicht nur sichergestellt, dass der internationale Handel dem Überleben dieser Arten nicht schadet, sondern auch die Erhebung besserer Handelsdaten ermöglicht. Mehrere Arten könnten künftig für die Aufnahme in Anhang I infrage kommen, wenn der Handel nicht reguliert wird. + 41. Hypancistrus zebra (Zebra-Harnischwels) 0 – I Aufnahme in Anhang I Brasilien Keine Zustimmung zum Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung. Die EU könnte jedoch einem Vorschlag für die Aufnahme in Anhang II zustimmen. Die Art könnte die biologischen Kriterien für Anhang I erfüllen, da es aber offenbar illegale Ausfuhren aus Brasilien gibt, ist unklar, wie sich dieser Handel auf wild lebende Populationen auswirkt. (-) FAUNA – SEEGURKEN, SEEWALZEN 42. Thelenota spp. (Ananas-Seewalze, Riesen-Seewalze, Rot-gestreifte Seewalze) 0 – II Aufnahme in Anhang II Europäische Union, Seychellen, Vereinigte Staaten von Amerika EU-Vorschlag + FLORA (PFLANZEN) 43. Hundsgiftgewächse, Kakteen, Palmfarne (Cycadaceae), Baumfarne, Wolfsmilchgewächse, Gnetumgewächse, Liliengewächse, Magnoliengewächse, Kannenpflanzengewächse, Orchideen, Mohngewächse, Steineibengewächse, Schlauchpflanzengewächse, Tetracentron, Palmfarne (Zamiaceae), Ingwergewächse Pflanzenarten mit den Anmerkungen #1, #4, #14 und in Anhang I gelistete Arten der Familie der Orchidaceae spp. (Orchideen) Anmerkung #1 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: […] b) In-vitro-Sämlings- oder Gewebekulturen, die in sterilen Behältern befördert werden;“ Anmerkung #4 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: […] b) In-vitro-Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden;“ Anmerkung #14 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: […] b) In-vitro-Sämlings- oder Gewebekulturen , die in sterilen Behältern befördert werden; […] f) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit; diese Ausnahme gilt nicht für Holzschnitzel, Perlen, Gebetsketten und Schnitzereien.“ Buchstabe f des französischen Textes der Anmerkung #14 wie folgt ändern: „ f) les produits finis conditionnés et prêts pour la vente au détail; cette dérogation ne s’applique pas aux copeaux en de bois, aux perles, aux grains de chapelets et aux gravures.“ Die ergänzende Anmerkung zu in Anhang I gelisteten Orchideenarten in den Anhängen wie folgt ändern: „ORCHIDACEAE Orchideen (Das Übereinkommen gilt für die folgenden Arten des Anhangs I nicht, sofern es sich um Sämlings- oder Gewebekulturen handelt, welche in-vitro gewonnen und in sterilen Behältern befördert werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Exemplare der von der Konferenz der Vertragsparteien vereinbarten Begriffsbestimmung von ‚künstlich vermehrt‘ entsprechen.)“ Kanada Zustimmung, da es sich um eine notwendige Änderung handelt, um alle Stellen mit dem Wortlaut „in festem oder flüssigem Medium“ in den CITES-Anhängen und in den Anmerkungen anzugleichen. + FLORA – TROMPETENBAUMGEWÄCHSE 44. Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp. (Trompetenbäume) 0 – II Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz). Europäische Union, Kolumbien, Panama EU-Vorschlag + FLORA – DICKBLATTGEWÄCHSE 45. Rhodiola spp. (Rosenwurz) 0 – II Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #2 (Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen und Pollen und b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit.) China, Europäische Union, Ukraine, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika EU-Vorschlag + FLORA – LEGUMINOSEN (Hülsenfrüchtler) 46. Afzelia spp. (Afrikanische Populationen) (Afrikanisches Mahagoni) 0 – II Aufnahme aller afrikanischer Populationen in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz). Benin, Côte d'Ivoire, Europäische Union, Liberia, Senegal EU-Vorschlag + 47. Dalbergia sissoo (Indischer Palisander) II – 0 Streichung aus Anhang II Indien, Nepal Grundsätzlich ist der Vorschlag abzulehnen, da die Unterscheidung dieser Art von anderen Arten spezielles Fachwissen erfordert. Wenn die Antragsteller zusätzliche, für die CITES-Behörden leicht verfügbare Nachweise zu Identifizierungstechniken vorlegen können, kann der Standpunkt überdacht werden. – 48. Dipteryx spp. (Cumarú, Tonkabohnenbaum) 0 – II Aufnahme in Anhang II mit der Anmerkung „Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz“. Europäische Union, Kolumbien, Panama EU-Vorschlag + 49. Paubrasilia echinata (Pernambukholz, Brasilholz) II – I Übertragung von Anhang II nach Anhang I mit der Anmerkung „Alle Teile, Erzeugnisse und fertigen Produkte, einschließlich Bögen von Musikinstrumenten, ausgenommen Musikinstrumente und Teile davon, die zu Wanderorchestern gehören, sowie Solomusiker, die eine Bescheinigung für Musikinstrumente gemäß Res. 16.8. mitführen.“ Brasilien Der Wortlaut der Anmerkung ist unklar und die EU kann dem Vorschlag nur zustimmen, wenn der Vorschlag geändert wird. Es besteht zwar Einigkeit darüber, dass eine verstärkte Kontrolle des Handels mit dieser Art notwendig ist und dass alle Ausfuhren aus Brasilien, einschließlich Rohlinge und fertige Bögen, erfasst werden sollten, aber ein übermäßiger Verwaltungsaufwand, der für den Erhalt der Art nicht notwendig ist, muss vermieden werden, und den besonderen Erfordernissen der Bogenbauer muss entsprechend Rechnung getragen werden. EU kann einem Verweis auf eine Resolution in einer Anmerkung nicht zustimmen. (+) 50. Pterocarpus spp. (Afrikanische Populationen) (Pterocarpus angolensis, P. brenanii, P. erinaceus, P. lucens, P. rotundifolius, P. tinctorius) 0 – II Aufnahme aller afrikanischen Populationen in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz) und Änderung der Anmerkungen zu den bereits in Anhang II aufgeführten Arten Pterocarpus erinaceus und P. tinctorius in Anmerkung #17 Côte d'Ivoire, Europäische Union, Liberia, Senegal, Togo EU-Vorschlag + FLORA – MAHAGONIGEWÄCHSE, ZEDRACHGEWÄCHSE 51. Khaya spp. (Afrikanisches Mahagoni) Aufnahme aller afrikanischer Populationen in Anhang II mit Anmerkung #17 (Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz). Benin, Côte d'Ivoire, Europäische Union, Liberia, Senegal EU-Vorschlag + FLORA – ORCHIDEEN 52. Orchidaceae spp. (Orchideen) Änderung der Anmerkung #4 und Hinzufügung eines neuen Buchstaben g mit folgendem Wortlaut: „g) fertige Kosmetikprodukte, die Teile oder Erzeugnisse von Bletilla striata, Cycnoches cooperi, Gastrodia elata, Phalaenopsis amabilis oder P. lobbii enthalten, verpackt und für den Einzelhandel bereit.“ Schweiz Ablehnung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Material mit Herkunft W oder Y in der Zukunft in den Kosmetikprodukten verwendet wird. Auf dieser Grundlage wird ein Vorsorgeansatz vorgeschlagen, es sei denn, die Anmerkung wird dahin gehend geändert, dass die Herkunftscodes „W“ und „Y“ ausgenommen sind. Der vorliegende Vorschlag ist im Hinblick auf eine Vermeidung des Risikos des illegalen Handels mit wild lebenden Pflanzenarten problematisch. –
(GENF, SCHWEIZ, 17.-28.-AUGUST 2019) „+“ zustimmende Haltung „-“ ablehnende Haltung „0“ Standpunkt noch nicht festgelegt „(+)“ Zustimmung, sofern der Vorschlag…
(Samarkand, Usbekistan, 24. November bis 5. Dezember 2025) „+“ Zustimmung „—“ keine Zustimmung „0“ Standpunkt noch nicht festgelegt mangels ausreichender…
A. ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN 1. Die Union betrachtet CITES als ein wichtiges internationales Übereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur…
A. Allgemeine Erwägungen 1. Die Union betrachtet das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen…
(Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019) A. Allgemeines 1. Die Union betrachtet das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei…
Einleitung Anhang II des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens besteht aus folgenden Komponenten: — einer Tabelle zur Bewertung der Legalität von Holz aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.