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Der Rat ersucht die Kommission, zur Erleichterung des laufenden Gesetzgebungsverfahrens so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 28. Juni 2023 eine Studie vorzulegen, die die bestehende Folgenabschätzung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 im Hinblick auf folgende Aspekte ergänzt:
die quantitativen Auswirkungen des Kommissionsvorschlags auf die Lebensmittelerzeugung in der Union, insbesondere durch Quantifizierung der Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Erträge für die wichtigsten Arten relevanter Kulturen und Pflanzenerzeugnisse im Einzelnen, unter Berücksichtigung — im Zusammenhang mit der Festlegung der nationalen Reduktionsziele — der spezifischen Bedingungen in den Mitgliedstaaten, einschließlich verschiedener Klimaregionen;
die Analyse der Auswirkungen des Kommissionsvorschlags auf die Verfügbarkeit von Lebens- und Futtermitteln in der Union, bewertet auf der Grundlage der wichtigsten Arten von grundlegenden Lebens- und Futtermitteln, der Möglichkeit einer verstärkten Abhängigkeit von Lebens- und Futtermitteleinfuhren für die wichtigsten Kulturpflanzenarten und der Auswirkungen auf die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus der Union;
die potenziellen Auswirkungen auf die Lebens- und Futtermittelpreise im Allgemeinen und insbesondere auf die Preise für Grundnahrungsmittel im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a genannten Auswirkungen;
die quantifizierten Auswirkungen des erhöhten Verwaltungsaufwands auf die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe;
die Verfügbarkeit von Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln und das potenzielle erhöhte Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen in der Union aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit alternativer Mittel zur Eindämmung dieses Risikos;
Quantifizierung der Auswirkungen des Verbots der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in den sensiblen Gebieten im Sinne von Artikel 3 Nummer 16 des Vorschlags, insbesondere in von der Allgemeinheit genutzten Gebieten und in menschlichen Siedlungen;
Quantifizierung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung in Bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Waldbestände und die von Wäldern abhängige biologische Vielfalt.
Der Rat ersucht die Kommission, Folgemaßnahmen vorzuschlagen, die angesichts der Ergebnisse der Studie gerechtfertigt sind.
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