Beschluss (EU) 2022/348 der Kommission vom 17. Juni 2021 über die von Italien und der Region Toskana durchgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Toremar und seinem Erwerber Moby (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4271) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Vergabe des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags für den Zeitraum vom 2. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2023 in Bündelung mit dem Geschäftsbetrieb von Toremar und der Übertragung des Liegeplatzvorrangs an Moby/Toremar stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.
Art. 2 32022D0348
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