Art. 4 32022D0348
Die Abgabenbefreiungen im Zusammenhang mit dem Privatisierungsverfahren von Toremar und die nach dem Gesetz von 2010 vorgesehene Möglichkeit, Mittel des Fondo Aree Sottoutilizzate zur Deckung des laufenden Liquiditätsbedarfs in Anspruch zu nehmen, stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.