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Die im Interesse der Union gemeinsam handelnden Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des ICSID-Übereinkommens sind, erklären in dem vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats des ICSID am 20. Januar 2022 eingeleiteten schriftlichen Abstimmungsverfahren, das bis zum 21. März 2022 abschlossen werden soll, ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der ICSID-Regeln, indem sie die vier Entschließungsentwürfe billigen, mit denen — die Ordnungen und Regeln für Verfahren des ICSID-Übereinkommens (AC(C)/RES/1/2022) geändert werden sollen, — die Ordnungen und Regeln für ICSID-Verfahren für die Zusatzeinrichtung (AC(C)/RES/2/2022) geändert werden sollen, — Ordnungen und Regeln für ICSID-Mediationsverfahren (AC(C)/RES/3/2022) angenommen werden sollen und — Ordnungen und Regeln für ICSID-Verfahren für die Tatsachenfeststellung (AC(C)/RES/4/2022) angenommen werden sollen.
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