Beschluss (EU) 2022/442 des Rates vom 21. Februar 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und diesen Staaten über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Angesichts des Artikels 7 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/1148 sollten daher Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein aufgenommen werden, um mit diesen Staaten internationale Vereinbarungen über zusätzliche Regeln für die Durchführung der Verordnung (EU) 2021/1148 in jedem dieser Staaten zu schließen —
Erwägungsgrund 6 32022D0442
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