Erwägungsgrund 4 32020D2022BESCHLUSS (EU) 2020/2022 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2025BESCHLUSS (EU) 2020/2025 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2024BESCHLUSS (EU) 2020/2024 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2023BESCHLUSS (EU) 2020/2023 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D0443Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D0831BESCHLUSS (EU) 2022/831 DES RATES vom 23. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —