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Der Beschluss EZB/2010/4 enthält eine Bestimmung zur Verzinsung, die auf die in Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) festgelegte Verzinsung ausgerichtet werden sollte, um eine einheitliche Verzinsung vergleichbarer Einlagen im gesamten Eurosystem zu gewährleisten. Aus Gründen der Transparenz und Kohärenz sollte im Beschluss EZB/2010/4 ausdrücklich auf diese Bestimmung verwiesen werden.
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/624/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/17) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/275/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/4) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von bestimmten Einlagen öffentlicher Einrichtungen der Union, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, — mit Ausnahme solcher…
Artikel 5 des Beschlusses EZB/2010/4 erhält folgende Fassung: Verzinsung Das bei der EZB unterhaltene Konto im Namen der Kreditgeber wird gemäß den Bestimmungen…
Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) erhält folgende Fassung: Verzinsung bestimmter bei der EZB gehaltener Einlagen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.