Art. 1 32022D0459
Die staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalzuführung in Höhe von 400 Mio. SEK an PostNord AB, die Schweden unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalzuführung in Höhe von 400 Mio. SEK an PostNord AB, die Schweden unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.