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Die staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalzuführung in Höhe von 267 Mio. SEK an PostNord AB, die Dänemark unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalzuführung in Höhe von 400 Mio. SEK an PostNord AB, die Schweden unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV…
Die Kapitalzuführung an Post Danmark durch die PostNord Group AB stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 225 Mio. DKK, die Dänemark zugunsten von Post Danmark A/S teilweise durchgeführt hat, ist gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV…
Die Maßnahmen in Form von Kapitalzuführungen und einer Kombination aus staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien zugunsten von Femern A/S, die Dänemark…
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte staatliche Beihilfe — in Höhe von 25 203 063,89 EUR — ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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