Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schweden fordert die in Artikel 1 genannte mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe vom Empfänger zurück.
Dänemark fordert die in Artikel 2 genannte mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe vom Empfänger zurück.
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Tag, an dem die Beihilfen dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurden, bis zur tatsächlichen Rückzahlung berechnet werden.
Die Zinsen werden nach Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission und nach der Verordnung (EG) Nr. 271/2008 der Kommission anhand der Zinseszinsformel berechnet.
Österreich fordert die in Artikel 2 genannte mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe von den Empfängern zurück. Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die…
Rumänien fordert die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren, in Artikel 1 genannten Beihilfen von den Empfängern zurück. Die Verpflichtung zur Rückforderung der…
Unterlagen, die belegen, dass eine Rückzahlungsanordnung für die in Artikel 1 genannten, mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen an den Empfänger ergangen…
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Tag, an dem Tartu Agro AS die Beihilfe zur Verfügung gestellt wurde, bis zur tatsächlichen Rückzahlung…
Deutschland fordert die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen, die aufgrund der in Artikel 1 genannten Beihilferegelung gewährt wurden, von den Empfängern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.