Erwägungsgrund 4 32022D0049
Der Antrag Kroatiens erfüllt die Voraussetzungen nach Artikel 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Der Antrag Kroatiens erfüllt die Voraussetzungen nach Artikel 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.