Beschluss (EU) 2022/49 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien im Zusammenhang mit einer Reihe von Erdbeben, die am 28. Dezember 2020 begonnen haben
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Kroatien bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32022D0049
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