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Die Union sollte auch Änderungen der Anlage A des Übereinkommens in Bezug auf mit Quecksilber versetzte Produkte unterstützen, soweit sie die schrittweise Abschaffung von mit Quecksilber versetzten Produkten betreffen, die weder durch Unionsrecht geregelt sind noch in der Union hergestellt werden. Soweit in der Vorlage der Region Afrika darauf Bezug genommen wird, sollte die Union auch Änderungen der Anlage A des Übereinkommens in Bezug auf folgende Produkte unterstützen: Kompakt-Leuchtstofflampen, lineare Tri-Phosphor-Leuchtstofflampen, Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden und für die die Anträge auf Verlängerung der Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber gemäß der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates abgelehnt wurden.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertreten ist,…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) zu…
Soweit in der Vorlage der Region Afrika darauf Bezug genommen wird, sollte die Union Änderungen der Anlage A des Übereinkommens unterstützen, soweit sie Lampen,…
Die Region Afrika hat gemäß Artikel 4 Absatz 7 des Übereinkommens neue Vorschläge zur Änderung von Anlage A des Übereinkommens vorgelegt. Die Vorschläge…
Mit den Vorschlägen zur Änderung von Anlage A des Übereinkommens soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zusätzliche mit Quecksilber versetzte…
Am 30. April 2021 hat die Union dem Sekretariat des Übereinkommens mit dem Beschluss (EU) 2021/727 des Rates einen Vorschlag zur Änderung der Anlagen A und B…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.