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Am 16. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/795 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen angenommen, mit dem dessen Durchführungszeitraum bis zum 10. August 2021 verlängert wurde.