Art. 2 32024D0571BESCHLUSS (EU) 2024/571 DES RATES vom 23. Januar 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich des Beitritts der Union der Komoren zur WTO zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0576BESCHLUSS (EU) 2023/576 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0577BESCHLUSS (GASP) 2023/577 DES RATES vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2592BESCHLUSS (EU) 2024/2592 DES RATES vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0510BESCHLUSS (GASP) 2023/510 DES RATES vom 7. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.