Art. 5 Abs. 1 32008D0542BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Juni 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe für Kredithistorien (2008/542/EG)
Die für die Gruppenmitglieder im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den bei ihr geltenden…
Art. 13 Abs. 2 32026D0452BESCHLUSS (EU) 2026/452 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2026 zur Einrichtung des Kooperationsnetzes für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Bekannt gegeben unter Aktenzeiche C(2026) 1239)
Die für die Teilnahme an den Tätigkeiten der Gruppe und ihrer Untergruppen anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission erstattet.…
Art. 5 Abs. 1 32006D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2006 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Kundenmobilität bei Bankkonten“ (2006/355/EG)
Die für die Gruppenmitglieder und die Beobachter im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den…
Art. 5 Abs. 1 32008D0365BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Finanzwissen“ (2008/365/EG)
Die für die Gruppenmitglieder und Beobachter im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den…
Art. 13 Abs. 2 32022D1368BESCHLUSS (EU) 2022/1368 DER KOMMISSION vom 3. August 2022 zur Einrichtung von Gruppen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/767/EU
Die für die Teilnahme an den Tätigkeiten der Gruppen und der Untergruppen anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission erstattet, sofern…