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Die Gruppe hat folgende Aufgaben:
Sie dient als Hauptplattform für den Informationsaustausch und die Koordination zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu Fragen hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung von Unionsvorschriften, -programmen und -strategien zum Schutz finanziell schwacher oder von Energiearmut betroffener Haushalte und schutzbedürftiger Verbraucher, auch in Bezug auf die Bezahlbarkeit der Energieversorgung, gezielte Renovierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie Finanzierungsprogramme auf nationaler Ebene;
sie bietet ein Forum für den Austausch über Erfahrungen, bewährte Verfahren und Erkenntnisse beim Schutz schutzbedürftiger Verbraucher und finanziell schwacher oder von Energiearmut betroffener Haushalte, auch auf regionaler und lokaler Ebene;
sie unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung politischer Initiativen, insbesondere im Zusammenhang mit den nationalen Energie- und Klimaplänen, den integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichten und den damit verbundenen Strategien.
Die Gruppe muss insbesondere
Informationen über Entscheidungen zu Maßnahmen austauschen, die darauf abzielen, schutzbedürftige Verbraucher und finanziell schwache oder von Energiearmut betroffene Haushalte zu unterstützen und ihre Stellung zu stärken und im jeweiligen nationalen Kontext sowie im breiteren Rahmen der Energiewende für eine bezahlbare Energieversorgung zu sorgen, wobei jede Regierungsebene (national, regional und lokal) zu berücksichtigen ist;
spezielle Aspekte in Bezug auf schutzbedürftige Verbraucher und finanziell schwache oder von Energiearmut betroffene Haushalte erörtern, um im Einklang mit dem Unionsrecht geeignete Maßnahmen und koordinierte Lösungen zu finden;
die von der Beratungsplattform Energiearmut und der Kommission erstellten regelmäßigen Ausblicke und Berichte überprüfen, insbesondere durch Berücksichtigung, Messung und Überwachung der Fortschritte hinsichtlich der zugrunde liegenden Ursachen und der damit verbundenen Lösungen, auch durch einschlägige sozioökonomische Analysen;
Qualität und Spektrum der verfügbaren Daten und statistischen Indikatoren verbessern, auch durch eine harmonisierte unionsweite Datenerhebung, wobei nationale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind, um sicherzustellen, dass die Ansätze zur Unterstützung und Stärkung der Stellung der von Energiearmut betroffenen und schutzbedürftigen Verbraucher auf fundierten und aktuellen Kenntnissen zu zentralen Aspekten, deren relevanten Dimensionen und räumlichen und zeitlichen Schwankungen beruhen, und dabei eng mit dem Ausschuss für Sozialschutz (und dessen Untergruppe „Indikatoren“) und ESTAT zusammenarbeiten;
Informationsaustausch, Prävention und koordinierte Maßnahmen bei Notfällen innerhalb der Union unterstützen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.