Erwägungsgrund 3 32022D0589
Der Zugang zu Energiedienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Inklusion. Nach der vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 gemeinsam verkündeten europäischen Säule sozialer Rechte hat jede Person das Recht auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, zu denen auch die Energieversorgung zählt. Hilfsbedürftigen ist daher Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen zu gewähren. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte sind konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegt, darunter auch konkrete Initiativen für 2022 zur Bekämpfung von Energiearmut.