Erwägungsgrund 1 32022D0589
Ein fairer und gerechter Übergang zu einer klimaneutralen Union bis 2050 ist ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals und der EU-Energie- und Klimaziele für 2030. In den Legislativpaketen vom Juli und Dezember 2021 zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals bilden die Bekämpfung von Energiearmut und der Schutz schutzbedürftiger Gruppen einen wichtigen Schwerpunkt. Auch im Rahmen der Renovierungswelle, einer umfangreichen Initiative zur Förderung der strukturellen Renovierung privater und öffentlicher Gebäude, ist die Bekämpfung der Energiearmut ein zentrales Element. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine Initiative für bezahlbaren Wohnraum eingeleitet, in deren Rahmen 100 Gebiete mit sozialem und bezahlbarem Wohnraum in einem Leuchtturmprojekt renoviert werden; zudem hat sie 2020 eine Empfehlung zu Energiearmut vorgelegt, die dazu beitragen soll, die zugrunde liegenden Ursachen der Energiearmut zu beheben und Renovierungsstrategien zur Verbesserung der Energieeffizienz zu fördern, die die Lebensqualität der Menschen in der EU erhöhen.