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Standarddefinitionen von Energiearmut und schutzbedürftigen Verbrauchern werden derzeit noch erarbeitet. Die Mitgliedstaaten legen daher je nach nationalem und lokalem Kontext noch ihre eigenen Kriterien fest. Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine Verringerung der Armut allgemein sind als ebenso nützlich anzusehen. Bei der Umsetzung und Aktualisierung der NECP sind gemäß der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz die Leitlinien der Kommission zur Energiearmut zu beachten.
Bei der Einschätzung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1999, wie viele Haushalte von Energiearmut betroffen sind, definieren die…
Nach Artikel 29 der neu gefassten Elektrizitätsrichtlinie (EU) 2019/944 müssen die Mitgliedstaaten zudem abschätzen, wie viele Haushalte von Energiearmut…
Mit der Vorlage der Empfehlung zu Energiearmut und der dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ist die Kommission zudem ihrer Verpflichtung…
Mitgliedstaaten, die von Energiearmut betroffen sind, sollten deshalb, falls das noch nicht geschehen ist, nationale Aktionspläne oder einen anderen geeigneten…
Der Notwendigkeit, die Energiearmut zu verringern, sollte entsprechend den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien Rechnung getragen werden. Die…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch Leistungen im Rahmen ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, um die notwendige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.