Erwägungsgrund 5 32022D0627
Angesichts der humanitären Krise infolge der unbegründeten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation ist der Rat der Ansicht, dass im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht grundsatzorientierte humanitäre Maßnahmen durch unparteiische humanitäre Akteure zur Bewältigung der humanitären Bedürfnisse der ukrainischen Zivilbevölkerung in der Ukraine fortgesetzt werden sollten.