Erwägungsgrund 7 32022D0627
Darüber hinaus ist der Rat der Ansicht, dass eine ausschließlich für humanitäre Zwecke in der Ukraine geltende Ausnahmeregelung in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten von benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen und die Beschränkungen der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für diese vorgesehen werden sollte.