Beschluss (GASP) 2022/628 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verletzt Russland massiv die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und verstößt massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.
Erwägungsgrund 3 32022D0628
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