Erwägungsgrund 5 32022D0628
Der Rat ist daher der Auffassung, dass bestimmte klar definierte Kategorien von Einrichtungen, Personen, Organisationen und Agenturen von den Beschränkungen des Handels mit Waren und Technologien zur Verwendung in bestimmten Sektoren, der Erbringung bestimmter Dienstleistungen und Hilfe im Zusammenhang mit diesen Waren und Technologien sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastrukturen in bestimmten Sektoren ausgenommen werden sollten, wenn diese ausschließlich für humanitäre Zwecke in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk erforderlich sind.