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Unterhält eine Dienststelle eine EU-VS-Registratur, so überwacht der LSO die Tätigkeiten der RCO bezüglich der Bearbeitung von EU-VS und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-VS.
Der LSO führt mindestens alle zwölf Monate sowie bei einem Wechsel des RCO oder stellvertretenden RCO folgende Überprüfungen durch:
Überprüfung einer Stichprobe von Dokumenten in der EU-VS-Registratur zur Bestätigung ihres Status und der Korrektheit des Verschlusssachenregisters;
Überprüfung einer Stichprobe von Empfangs- und Übermittlungsbestätigungen für die Übermittlung von EU-VS an die und aus der EU-VS-Registratur;
Überprüfung einer Stichprobe von Vernichtungsbescheinigungen.
Der LSO überprüft mindestens einmal pro Monat stichprobenartig das Verschlusssachenregister sowie kürzlich eingegangene Verschlusssachen, um sicherzustellen, dass die Dokumente ordnungsgemäß registriert werden.
Alle Überprüfungen werden im Verzeichnis des Verschlusssachenregisters protokolliert.