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Der LSO führt Aufzeichnungen über alle Dienstposten innerhalb der Dienststelle, für die eine Sicherheitsermächtigung der Kommission erforderlich ist, sowie über das Personal, das diese Dienstposten innehat. Im Zuge des Einstellungsverfahrens ist in der Stellenausschreibung anzugeben, dass eine Sicherheitsermächtigung erforderlich ist; ferner ist der Bewerber beim Bewerbungsgespräch darauf hinzuweisen.
Der LSO überwacht alle Anträge auf Erteilung von Sicherheitsermächtigungen für den Zugang zu EU-VS. Der LSO ist der Ansprechpartner innerhalb der Dienststelle und setzt sich bezüglich der Sicherheitsermächtigungen mit der Sicherheitsstelle der Kommission in Verbindung.
Der LSO leitet den Antrag auf Einleitung des Sicherheitsermächtigungsverfahren für den betreffenden Bediensteten ein und stellt sicher, dass dieser den Fragebogen für die nationale Sicherheitsüberprüfung zügig an die Sicherheitsstelle der Kommission zurücksendet.
Der LSO stellt sicher, dass die sicherheitsüberprüften Bediensteten der Dienststelle die vorgeschriebene EU-VS-Unterweisung absolvieren, um ihre Sicherheitsermächtigung zu erhalten.
Der LSO steht mit der Personalabteilung der Dienststelle hinsichtlich aller Änderungen in Bezug auf Dienstposten, für die eine Sicherheitsermächtigung erforderlich ist, in regelmäßigem Kontakt, und unterrichtet die Sicherheitsstelle der Kommission unverzüglich über diese Änderungen.
Der LSO unterrichtet die Sicherheitsstelle der Kommission, wenn ein neuer Mitarbeiter mit gültiger Sicherheitsüberprüfung einen Dienstposten antritt, für den eine Sicherheitsermächtigung erforderlich ist.
Der LSO stellt sicher, dass die Mitarbeiter der Dienststelle das Verfahren zur Erneuerung einer Sicherheitsüberprüfung innerhalb der vorgeschriebenen Frist abschließen. Jeder Bedienstete, der sich weigert, das Verfahren zu durchlaufen, wird auf einen Dienstposten versetzt, für den keine Sicherheitsermächtigung erforderlich ist.