Beschluss (EU) 2022/644 des Rates vom 12. April 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 105. Tagung und im Ausschuss zur Erleichterung der Formalitäten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 46. Tagung zu der Annahme von Änderungen der Entschließungen über Leistungsanforderungen für Ausrüstung, die im Rahmen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems eingesetzt wird, sowie von Änderungen des Anhangs des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Der Ausschuss zur Erleichterung der Formalitäten (Facilitation Committee, FAL) der IMO wird auf seiner 46. Tagung (im Folgenden „FAL 46“) vom 9. bis 13. Mai 2022 voraussichtlich Änderungen des Anhangs des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (im Folgenden „FAL-Übereinkommen“) annehmen.
Erwägungsgrund 3 32022D0644
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