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Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durchgeführt hat, sollten acht Personen und vier Einrichtungen in die Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen werden.
Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der…
Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der…
Angesichts der anhaltenden Bedrohung für Frieden und Stabilität in der Welt, die von der DVRK ausgeht, sollten weitere restriktive Maßnahmen angenommen werden,…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ihr Nuklearprogramm und ihr Programm für ballistische Flugkörper fortsetzt und…
Angesichts der anhaltenden Proliferationsaktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“) sollten vier weitere Personen in die in Anhang…
Vier Personen, die die Weitergabe von Vermögenswerten oder Ressourcen bereitgestellt haben, die finanziell zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.