Erwägungsgrund 3 32022D0753
Der Durchführungspartner, das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung, hat angesichts der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen Verzögerungen bei der Durchführung der Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/938 um eine Verlängerung dieses Durchführungszeitraums um zwölf Monate bis zum 10. Juli 2023 ersucht.