Beschluss (EU) 2022/781 des Rates vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Am 15. Juni 2018 hat der Rat die Kommission ermächtigt, infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Aufteilung der in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente aufzunehmen.
Erwägungsgrund 1 32022D0781
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