Erwägungsgrund 2 32022D0781
Die Verhandlungen mit Neuseeland wurden abgeschlossen, und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 20. Dezember 2021 paraphiert.