Art. 2 32023D0718BESCHLUSS (EU) 2023/718 DES RATES vom 28. März 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung eines Unterausschusses für maritime Zusammenarbeit sowie die Annahme seines Mandats zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D0718BESCHLUSS (GASP) 2017/718 DES RATES vom 27. März 2017 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0271BESCHLUSS (EU) 2023/271 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (NIS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0481BESCHLUSS (EU) 2022/481 DES RATES vom 22. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zur Annahme eines Beschlusses über die Überprüfung der Vereinbarung über Bestimmungen in Bezug auf die Verwaltung von Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0718BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/718/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.