Erwägungsgrund 2 32022D0785
Der Netzmanager hatte der Kommission den Entwurf eines Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum („RP3“) ursprünglich am 1. Oktober 2019 vorgelegt. Aufgrund der veränderten Umstände infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie, die nach der Vorlage des Entwurfs des Netzleistungsplans eintraten, schloss die Kommission die Bewertung dieses Plans nicht ab. Nach den von der Kommission als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission erlassenen Sondermaßnahmen für den RP3 muss der Netzmanager bis zum 1. Oktober 2021 der Kommission einen überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans für den RP3 vorlegen.