Erwägungsgrund 4 32022D0785
Nach Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission mit Unterstützung des Leistungsüberprüfungsgremiums den überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans anhand der Kriterien in Anhang V jener Verordnung bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass der überarbeitete Netzleistungsplanentwurf diese Kriterien erfüllt.