Erwägungsgrund 3 32022D0785
Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 und Artikel 3 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 hat der Netzmanager einen überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans für den RP3 erstellt, der vom Netzmanagementgremium, das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission eingesetzt wurde, gebilligt wurde. Am 30. September 2021 legte der Netzmanager der Kommission den überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans vor.