Art. 2 32021D1101BESCHLUSS (EU) 2021/1101 DES RATES vom 20. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 74. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation sind, gemeinsam im Namen der Union…
Erwägungsgrund 9 32021D1101BESCHLUSS (EU) 2021/1101 DES RATES vom 20. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 74. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Weltgesundheitsversammlung sind, vertreten —
Art. 2 32018D1609BESCHLUSS (EU) 2018/1609 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie im UNECE-Binnenverkehrsausschuss hinsichtlich der Annahme des Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Reisende, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vertreten.
Art. 2 32016D1795BESCHLUSS (EU) 2016/1795 DES RATES vom 29. September 2016 über die Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkts
Der in Artikel 1 festgelegte Standpunkt der Union wird von denjenigen Mitgliedstaaten vertreten, die Vertragsstaaten der in jenem Artikel genannten…
Art. 2 Abs. 1 32015D2176BESCHLUSS (EU) 2015/2176 DES RATES vom 23. November 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) bezüglich der Annahme eines Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Der in Artikel 1 Absatz 1 festgelegte Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die im Interesse der Union gemeinsam handeln.
Erwägungsgrund 8 32022D0830Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder der WHO sind und gemeinsam handeln —