Art. 2 32022D0830BESCHLUSS (EU) 2022/830 DES RATES vom 20. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu bestimmten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation sind, gemeinsam im Namen der Union…
Erwägungsgrund 9 32021D1101Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Weltgesundheitsversammlung sind, vertreten —
Erwägungsgrund 8 32022D0830BESCHLUSS (EU) 2022/830 DES RATES vom 20. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu bestimmten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder der WHO sind und gemeinsam handeln —
Art. 2 32026D1966BESCHLUSS (EU) 2026/1966 DES RATES vom 27. August 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten für die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die im Ausschuss der Vertragsstaaten vertreten sind, gemeinsam im Interesse der Union…
Art. 2 Abs. 2 32022D1256BESCHLUSS (EU) 2022/1256 DES RATES vom 15. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 226. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Der in Artikel 1 Absatz 2 dargelegte Standpunkt wird von allen Mitgliedstaaten gemeinsam im Namen der Union vertreten.