Erwägungsgrund 7 32022D0871
Da die Geltungsdauer der Entscheidung 2003/17/EG am 31. Dezember 2022 endet, sollte der Zeitraum, für den die Gleichstellung im Rahmen der genannten Entscheidung anerkannt wird, verlängert werden, um jegliche Störungen bei der Einfuhr von Saatgut in die Union zu vermeiden. In Anbetracht der Investitionen und der Zeit, die für die Erzeugung von gemäß dem Unionsrecht zertifiziertem Saatgut benötigt wird, ist es angezeigt, diesen Zeitraum um sieben Jahre zu verlängern.