Beschluss (EU) 2022/9 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung des Anhangs des Protokolls zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (Protokoll über das Einbringen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Es ist angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle zu vertreten ist, da der Beschluss der Vertragsparteien darauf abzielt, Änderungen des Anhangs des Protokolls über das Einbringen festzulegen, die für die Union verbindlich sein werden.
Erwägungsgrund 5 32022D0009
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