Erwägungsgrund 8 32022D0906
Unterstützungsmaßnahmen müssen gemäß den Grundsätzen und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, sowie insbesondere unter Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, und gemäß den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchgeführt werden.