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Es wird eine Unterstützungsmaßnahme zugunsten der BMTF (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet, die aus der Europäischen Friedensfazilität finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“).
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der BMTF durch die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung und des erforderlichen Materials für die medizinischen Einheiten der Streitkräfte der teilnehmenden Länder — Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, um die militärmedizinischen Fähigkeiten der Region und letztlich die zivilen Hilfsmaßnahmen zu stärken.
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, wird Folgendes durch die Unterstützungsmaßnahme finanziert:
Ausrüstung für Mobilität (Sanitätsfahrzeuge und Geländefahrzeuge);
Krankenhäuser der Versorgungsebene 2;
Laborgeräte und -ausstattung;
IT- und Kommunikationsausrüstung.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zwischen dem Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, der als Anweisungsbefugter handelt, und der in Artikel 4 Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Stelle gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Beschlusses (GASP) 2021/509.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
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