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Das TARGET-Komponenten-System der EZB (TARGET-EZB) ist auf folgende Vorgänge beschränkt:
Verarbeitung der eigenen Zahlungen der EZB;
Verarbeitung von Zahlungen von Kunden der EZB;
Erbringung von Abwicklungsdiensten gegenüber Stellen, die Nebensysteme betreiben, einschließlich Stellen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, sofern diese(n) Stellen
der Überwachung einer zuständigen Behörde unterliegen;
die auf der Website der EZB veröffentlichten Überwachungsanforderungen an den Standort der Infrastrukturen erfüllen, die Dienstleistungen in Euro anbieten;
vom EZB-Rat Zugang zu TARGET-EZB gewährt wurde.
Die EZB kann nur folgende Kunden akzeptieren und kann in deren Auftrag handeln:
Zentralbanken;
Europäische Organisationen;
Internationale Organisationen;
Zentralregierungen von Mitgliedstaaten oder von diesen Zentralregierungen benannte öffentliche Stellen, gemäß einem Ad-hoc-Beschluss des EZB-Rates.
supranationale Institutionen, wie die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank, den Europäischen Investitionsfonds, die Europäischen…
die EZB, die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde handeln, oder andere Behörden der Mitgliedstaaten;
die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme;
Zahlungsinstitute, einschließlich gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Zahlungsinstitute,
Mit diesem Beschluss werden die Vorschriften für die EZB zur Beschränkung der Rechte betroffener Personen im Rahmen der im Zentralregister verzeichneten…
monetäre Finanzinstitute (MFIs) mit Ausnahme von Kreditinstituten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.