Beschluss (EU) 2022/936 des Rates vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 14. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderung der einheitlichen technischen Vorschriften zu Telematikanwendungen für den Güterverkehr und der Überarbeitung von Anlage B zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF über Abweichungen sowie im schriftlichen Verfahren des Revisionsausschusses der OTIF hinsichtlich der Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (COTIF) durch die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 beigetreten.
Erwägungsgrund 1 32022D0936
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