Beschluss (EU) 2022/936 des Rates vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 14. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderung der einheitlichen technischen Vorschriften zu Telematikanwendungen für den Güterverkehr und der Überarbeitung von Anlage B zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF über Abweichungen sowie im schriftlichen Verfahren des Revisionsausschusses der OTIF hinsichtlich der Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im CTE und — hinsichtlich der Überarbeitung der Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF — im Revisionsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgeschlagenen Beschlüsse für die Union verbindlich sein werden.
Erwägungsgrund 9 32022D0936
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